Wirtschaftskanzleien. Bei Dorda zieht Francine Brogyányi ins Management Komitee ein, Magdalena Nitsche wird Anwältin. Neuigkeiten gibt es auch bei Binder Grösswang und Noerr.
Francine Brogyányi ergänzt im Management Komitee die beiden anderen Managing Partner Martin Brodey und Axel Anderl, so Kanzlei Dorda: Die Partnerin, die sich auf den Bereich Life Sciences spezialisiert hat, sei bereits seit längerem erfolgreich im Kanzleimanagement aktiv.
In ihrer neuen Funktion werde sich Brogyányi auch weiterhin der Personal- und Frauenförderung bei Dorda annehmen. So hat sie etwa dazu beigetragen, dass die Kanzlei ein Mentoring-Programm für weibliche Mitarbeiter eingeführt hat, und organisiert die „Kamingespräche“ für weibliche Führungskräfte. Ein weiteres Anliegen sei ihr die Nachwuchsförderung.
Die Publikation IFLR hat Dorda als „Best Austrian Firm for Women in Business Law“ sowie für das Best National Firm Mentoring Programme ausgezeichnet, erinnert die Kanzlei.
Magdalena Nitsche ist neue Rechtsanwältin bei Dorda
A propos Nachwuchs: Dorda-Mitarbeiterin Magdalena Nitsche (29) ist jetzt Rechtsanwältin. Sie ist auf die Bereiche Restrukturierung und Insolvenzrecht, sowie Versicherungsrecht spezialisiert, seit 2013 bei Dorda in diesen Praxisgruppen tätig und wurde vor kurzem als Rechtsanwältin eingetragen.
Nitsche berate Insolvenzgläubiger, potentielle Investoren sowie Geschäftsleiter angeschlagener Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung krisenspezifischer Pflichten bzw. bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. So war sie unter anderem für eine der größten Gläubigergruppen der Steinhoff Europe AG bei der außergerichtlichen Restrukturierung der Verbindlichkeiten tätig und hat Großgläubiger der insolventen Alpine Bau GmbH betreut. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Versicherungsrecht, etwa Directors-and-Officers-Polizzen (D&O).
Michael Horak wechselt zu Binder Grösswang
Ab 1. Juni 2019 ist Michael Horak (42) neuer Counsel im IP-IT Team der Kanzlei Binder Grösswang. „Mit Michael Horak verstärken wir unser hochspezialisiertes Team mit einem ausgewiesenen Experten im Patent-, Marken und Lauterbarkeitsrecht“, so Ivo Rungg, Leiter der IP-IT Praxisgruppe. Mit dem Zugang Horaks gehören dem IP-IT Team insgesamt zehn Juristen an.
Horak war zuvor u.a. Partner der auf Intellectual Property spezialisierten Sozietät Salomonowitz Horak, die er gemeinsam mit Sascha Salomonowitz 2011 gründete. Weiters war er Assistent am Institut für Strafrecht an der Universität Salzburg, bevor er an die Universität Münster wechselte.
Nach dem Gerichtsjahr am Landesgericht in Salzburg arbeitete er zunächst als Rechtsanwaltsanwärter bei Fiebinger, Polak, Leon. 2005 wechselte er zu Schönherr, ab 2007 war er dort als eingetragener Anwalt im Intellectual Property Team tätig.
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Horak an den Universitäten Salzburg und La Rochelle (Frankreich). 2001 promovierte er an den Universitäten in Salzburg und Münster und absolvierte 2003 die London School of Economics and Political Science (LL.M.) mit Auszeichnung.
Sebastian de Schmidt wechselt von der Aufsicht zu Noerr
Die deutsche Wirtschaftskanzlei Noerr holt im August 2019 Sebastian de Schmidt, bisher in leitender Position bei der BaFin, als Counsel in das Frankfurter Büro. Er soll dort das Beratungsangebot für börsennotierte Unternehmen ausbauen, wie es heißt.
„Mit Sebastian de Schmidt gewinnen wir einen profunden Kenner für alle regulativen Fragen, die börsennotierte Unternehmen betreffen, insbesondere im Hinblick auf die Börsenzulassungsfolgepflichten“, so Torsten Fett, Co-Sprecher der Kanzlei Noerr.
De Schmidt ist seit 14 Jahren für die BaFin tätig und leitete dort vor dem Insiderbereich das Referat „Handelsaussetzung, Leerverkaufsüberwachung, Directors´ Dealings“. Davor verantwortete er stellvertretend die Verfolgung von Marktmanipulation. Zudem ist er geprüfter Börsenhändler und Lehrbeauftragter an den Universitäten Bayreuth und Osnabrück.
Bei Noerr werde de Schmidt als Mitglied der Praxisgruppen Compliance & Internal Investigations sowie Aktien- und Kapitalmarktrecht börsennotierte Gesellschaften laufend im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Zulassungsfolgepflichten beraten und auch im Rahmen von etwaigen Ermittlungsverfahren begleiten. Die bisherige Tätigkeit spricht dafür: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist das deutsche Gegenstück zur österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA.