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Bildung & Uni, Recht

Erwachsenenschutzrecht: Handbuch jetzt aktualisiert

©Linde

Wien. Das Handbuch des Erwachsenenschutzrechts ist in der 3. Auflage 2019 erschienen: Es behandelt Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung u.a.

Das Handbuch soll das 2018 neu in Kraft getretene materielle und formelle Erwachsenenschutzrecht mit seinen internationalen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Bezügen erfassen.

Der Inhalt

Das Buch stellt die Gründe für die umfassende Reform sowie die einzelnen Vertretungsformen dar, heißt es beim Linde Verlag:

  • Der Systematik des neuen Erwachsenenschutzrechts folgend stehen die Selbstbestimmung der betroffenen Personen und damit die autonom getroffenen Vorsorgemodelle am Anfang, gefolgt von der gesetzlichen und der gerichtlichen Erwachsenenvertretung (früher: Angehörigenvertretung und Sachwalterschaft).
  • Ausführlich behandelt werden die Erwachsenenschutzvereine, welche durch die Einführung des obligatorischen „Clearings“ und die Möglichkeit, drei der vier Säulen des Erwachsenenschutzes dort zu errichten, zu „Drehscheiben der Rechtsfürsorge“ geworden sind.
  • Auch die Möglichkeiten und Aufgaben der Rechtsanwälte und Notare haben sich durch die Einschränkung der Übernahmepflicht und die Schaffung einer „Liste von zur Übernahme von Vorsorgevollmachten und gerichtlichen Erwachsenenvertretungen besonders geeigneten Rechtsanwälten und Notaren“ beträchtlich verändert und werden entsprechend analysiert.
  • In einem eigenen Kapitel wird außerdem das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) behandelt, welches durch die verpflichtende Registrierung aller Vertretungsformen eine erhebliche Aufwertung erfahren habe.

Dazu gibt es einen Anhang mit Mustern wie zB Vorsorgevollmacht, Vereinbarung über die gewählte Erwachsenenvertretung, Erwachsenenvertreter-Verfügung, Patientenverfügung, Antrittsbericht, Lebenssituationsbericht, Antrag auf gerichtliche Genehmigung und Schlussrechnung.

Die Herausgeber

  • Dr. Peter Barth, ein früherer Familienrichter, ist Leiter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im Justizministerium.
  • Univ.-Prof. Dr. Michael Ganner vom Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck (Forschungsschwerpunkt: Altenrecht) ist weiters Mediator sowie Lehrbeauftragter beim interdisziplinären Lehrgang für Gerontologie an der Universität Graz.

Link: Linde Verlag

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