Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB ist Gründungsmitglied eines internationalen Netzwerks für Verfahren-Standards im Wettbewerbsrecht.
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist am 13. 5. 2019 dem „Framework on Competition Agency Procedures des International Competition Networks (ICN CAP)“ als Gründungsmitglied beigetreten.
Das ICN CAP soll Standards für Wettbewerbsbehörden vorgeben, deren Einhaltung die teilnehmenden Behörden zusagen. Dies betrifft u.a. Vertraulichkeit, Rechtliches Gehör, Befangenheit, Recht einen Verteidiger beizuziehen, schriftliche Entscheidung samt Begründungspflicht und unabhängiger Instanzenzug.
Gemeinsame Regeln und mehr Transparenz
Ziel des ICN CAP sei es in weiterer Folge zudem, die weltweit unterschiedlichen Verfahrensrahmen im Wettbewerbsrecht übersichtlich darzustellen, um die Transparenz zu erhöhen und für betroffene Unternehmen einen Überblick über ihre Rechte aufzuzeigen und die Rechtsgrundlagen für ein faires Verfahren darzustellen.
BWB-Generaldirektor Theodor Thanner: „Die BWB begrüßt diese Initiative, denn sie ist ein weiterer Meilenstein für transparentes Vorgehen von Wettbewerbsbehörden. Unternehmen sollen schnell einen Überblick erhalten, was in einem Verfahren vor eine Wettbewerbsbehörde auf sie zukommt. Transparenz ist der BWB daher ein wichtiges Anliegen.“