E-Roller. Seit 1. Juni 2019 gelten in Österreich neue Regeln für E-Scooter, Wo und wie sie jetzt fahren dürfen.
Grundsätzlich gelten die neuen Regeln für E-Scooter für alle Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt und einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält für sie seit der neuesten 31. Novelle besondere Vorschriften.
Fahren wie mit dem Fahrrad
Für die Benützerinnen und Benützer von Elektro-Scootern gelten die gleichen Verhaltensvorschriften wie für Radfahrer. Sie müssen sich also so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden, heißt es auf dem staatlichen Info-Portal oesterreich.gv.at.
- Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen (Zebrastreifen) ist den E-Scootern jetzt ausdrücklich verboten.
- Wenn ein Radweg („Radfahranlage“ heißt es amtlich) vorhanden ist, dann muss er benützt werden.
- Erlaubt ist das Fahren mit E-Scootern auf Fahrbahnen, auf denen auch das Radfahren erlaubt ist.
- In Fußgängerzonen, Wohnstraßen sowie in Begegnungszonen darf ebenfalls der E-Tretroller benützt werden, aber mit einer an den Fußgängerverkehr angepassten Geschwindigkeit, also entsprechend langsam.
- Auf Gehsteigen und Gehwegen darf entweder gar nicht gefahren werden oder – wenn es von der zuständigen Behörde für bestimmte Gehsteige erlaubt wird – in Schrittgeschwindigkeit.
- Für Kinder unter 12 Jahren gilt Helmpflicht; sie dürfen auf Straßen (außer in Wohnstraßen) ähnlich wie bei Fahrrädern nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person mit E-Scootern fahren, außer sie sind Inhaber eines Radfahrausweises.
Die Ausrüstung für E-Scooter
Auch bei der Ausrüstung von E-Scootern gilt es einiges zu beachten. Vorgeschrieben sind:
- eine Bremsvorrichtung
- weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien vorne, rote hinten
- gelbe Rückstrahler auf der Seite
- bei Dunkelheit und schlechter Sicht auch ein weißes Licht, das nach vorne strahlt, sowie ein rotes Rücklicht