Pünktlich zur bevorstehenden Ferienzeit behandelt der Beitrag von Stefan Haas die Frage, ob ein Segelboot für Skipper-Trainings eine Betriebsstätte in Kroatien begründen kann. Ob für den Beruf gekaufte Literatur tatsächlich nur beruflich oder auch als Urlaubslektüre verwendet wird, ist für die Absetzbarkeit laut BFG unerheblich, wie Sie im Beitrag von Clemens Endfellner lesen können.
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