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Motor, Recht

EuGH kippt deutsche Pkw-Maut: Österreicher jubeln

Wien. Das abschlägige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Pkw-Maut wird von Österreichs Institutionen begrüßt.

Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Autobahnen) durch Pkw verstößt gegen das Unionsrecht, hält der EuGH fest: Diese Abgabe ist demnach diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt (C-591/17).

In Österreich stößt die Entscheidung naturgemäß auf viel Freude. So ist das Urteil für den Automobilklub ÖAMTC „ganz im Sinne der europäischen Idee“, ebenso wie für seinen Konkurrenten ARBÖ. Denn die Umsetzung der Mautpläne in Deutschland hätte zu einer Schlechterstellung von ausländischen Autofahrern geführt.

Selbstverständlich sei es Deutschland freigestellt, eine Pkw-Maut einzuführen. Das Urteil des EUGH zeige jedoch, dass die vorgeschlagene Variante, die deutsche Autofahrer über den Umweg der Kfz-Steuer entlastet hätte, nicht rechtskonform ist, so Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. Rund 1,8 Millionen österreichische Autofahrer wären laut seiner Schätzung von einer deutschen Maut betroffen gewesen.

Ebenfalls erfreut zeigen sich in öffentlichen Statements u.a. die österreichischen Parlamentsparteien und das Verkehrsministerium. Minister Andreas Reichhardt: „Als überzeugter Europäer halte ich dieses Urteil im Sinn eines funktionierenden Binnenmarktes und fairen Wettbewerbs für ein richtiges Signal – auch im Hinblick auf andere Bereiche.“

Verkehrsminister lobt seine Vorgänger

Für Österreich lag eine klare Diskriminierung anderer Staatsangehöriger vor, weshalb im Oktober 2017 das Vertragsverletzungsverfahren von österreichischer Seite angestoßen wurde. „Diesbezüglich möchte ich mich bei meinen Vorgängern Jörg Leichtfried und Norbert Hofer bedanken, die ein Einbringen sowie die Weiterführung dieses Verfahrens ermöglicht haben“, so Reichhardt.

Österreich hatte in der Frage der bis zu 130 Euro teuren deutschen Vignette zunächst erfolglos die EU-Kommission um eine Stellungnahme ersucht. Nachdem die Kommission sich innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen nicht geäußert hatte, erhob Österreich vor dem EuGH eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland. In dem Verfahren wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt, während Deutschland Dänemark auf seiner Seite hatte. Argumentiert hatten die Österreicher u.a. mit einem Gutachten von Univ.-Prof. Walter Obwexer (Institut für Europarecht und Völkerrecht, Uni Innsbruck). Nun hat man also Recht bekommen.

Nicht nur Freude

Freilich jubeln nicht alle Österreicher: Das österreichische Unternehmen Kapsch TrafficCom hätte als Teil eines Konsortiums die Technik für die geplante deutsche Maut liefern sollen. Laut einem Statement sieht man sich aber durch diverse Schutzpflichten jetzt nicht in Gefahr, durch den EuGH-Entscheid Verluste zu erleiden. Kapsch war bei der Vergabe von der deutschen Kanzlei Noerr beraten worden.

In die Freude über den Ausgang der österreichischen Klage gegen die deutsche Pkw-Maut mischt sich auch Unsicherheit über die Zukunft von Pkw-Mautvignetten, heißt es beim ÖAMTC. Die geplante Aufnahme des Pkw in die EU-Wegekostenrichtlinie könne das Aus für die österreichische Vignette bedeuten und, über die Einführung eines Road Pricing Systems, eine deutliche Mehrbelastungen für den Individualverkehr bringen.

 

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