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Recht, Veranstaltung

Veranstaltung: Neues zu Lagezuschlag und Mietzins

Immobilien. Das 32. bpv Hügel-Breakfast Briefing befasste sich mit dem Lagezuschlag beim Richtwertmietzins.

Michaela Pelinka, Partner von bpv Hügel, und Frieder Tim Heissenberger von Heissenberger & Rainer Immobilien informierten beim 32. bpv Hügel-Breakfast Briefing zur Überprüfung des Lagezuschlags und seinen neuen Kriterien.

Vermieter seien im Detail oft komplizierten Mietzins-Regimen unterworfen. Gerade hinsichtlich Altbauwohnungen sind die komplexen Bestimmungen zum Richtwert zu beachten, die den Vermieter in vielerlei Hinsicht einschränken. Umso kontroverser sei die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der er das bestehende System des Lagezuschlags beim Richtwertmietzins umgestoßen hat.

Die Folgen dieser Entscheidung seien vielfältig und nicht zu unterschätzen – denn oftmals sind es ebendiese Zuschläge, denen bei beim Umsatz des Vermieters eine wesentliche Bedeutung zukommt.

Das Problem des OGH

Dorn im Auge des Obersten Gerichtshofs war die bisherige, ausschließliche Betonung eines höheren Grundkostenanteils gegenüber einer Normwohnung. Seiner Ansicht nach reicht dies nicht aus, um die vom Richtwertgesetz geforderte „überdurchschnittliche Lage“ zu rechtfertigen. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob nach der Lebenserfahrung eine Wohnumgebung im Hinblick auf Kriterien wie öffentliche Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen, Grünraum und ärztliche Versorgung besser als die durchschnittliche Lage ist.

Die Unsicherheiten, die sich seither erheben, machen eine umfassende Dokumentation der Umstände bei Vertragsabschluss notwendig, heißt es bei bpv Hügel. Vieles in diesem Bereich sei außerdem noch im Fluss, wie aktuelle Entscheidungen zeigen.

Auch die Lagezuschlagskarte der MA 25 wurde gemeinsam thematisiert und auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Anhand von Fallbeispielen wurden die Auswirkungen auf den Mietmarkt und die abgeleiteten Auswirkungen auf den Eigentumsmarkt dargestellt und diskutiert.

 

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