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Recht

Neue Regeln für Almen, neue Rechte für Aktionäre

Parlament. Der Justizausschuss beschließt die neuen Haftungskriterien für Almen und weitere Gesetzesänderungen kurz vor der Sommerpause.

Konkrete Kriterien für die Ersatzpflicht der Tierhalter in der Alm- und Weidewirtschaft soll ein jetzt vom Justizausschuss verabschiedetes Haftungs-Änderungsgesetz 2019 bringen. Die neuen Bestimmungen betonen nun neben dem Gefahrenpotenzial der Tiere und der Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen vor allem auch die vom Geschädigten zu erwartende Eigenverantwortung, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Der Gesetzesentwurf, der von ÖVP und FPÖ unterstützt wurde, ist bekanntlich eine Reaktion auf eine Kuh-Attacke auf einer Tiroler Alm, bei der eine Touristin ums Leben kam. In dem mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedeten Haftungsrechts-Änderungsgesetz wird nun ein klarer Hinweis eingefügt, dass sich die Anforderungen an die Alm- und Weidewirtschaft auch nach anerkannten Standards richten können.

Der Halter der Weidetiere hat demnach jene Maßnahmen zu setzen, die angesichts der Gefährlichkeit der Tiere und der ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren sowie unter Berücksichtigung der erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen sind.

Die erwartbare Eigenverantwortung der BesucherInnen von Alm- und Weideflächen richtet sich dabei nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und der anwendbaren Verhaltensregeln. Wie die Erläuternden Bemerkungen zum Entwurf klarstellen, soll die Einfriedung und Abzäunung von Almflächen nur die Ausnahme und nicht die Regel sein.

Im Sinne eines Abänderungsantrags ist eine Evaluierung der neuen Regeln nach drei Jahren vorgesehen. SPÖ, Neos und Jetzt lehnen die Änderungen schon jetzt als überflüssig ab und verwiesen auf bereits bestehende Judikatur zu diesem Thema.

Vierte Geldwäsche-Richtlinie: Neues für Anwälte und Notare

Nachdem die Europäische Union in einem Vertragsverletzungsverfahren Defizite bei der Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie durch Österreich festgestellt hatte, präzisiert ein Gesetzesentwurf, der noch von der türkis-blauen Regierung vorgelegt und im Ausschuss mit den Stimmen aller Parteien mit Ausnahme von Jetzt angenommen wurde, die entsprechenden Bestimmungen im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts. Ziel ist es, bestehende Zweifel an der Unionskonformität der österreichischen Rechtslage auszuräumen.

Während FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger die Novelle im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren begrüßte, gab Alfred Noll (Jetzt) zu bedenken, Bestimmungen wie die Verpflichtung der Kanzleien zur Einführung eines Whistle-Blower-Systems seien praxisfern.

Förderung der Mitwirkung von Aktionären

Einhellige Unterstützung fand ein Initiativantrag, bei dem es im Wesentlichen um die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre geht.

Das von den Abgeordneten Michaela Steinacker (ÖVP), Johannes Jarolim (SPÖ) und Harald Stefan (FPÖ) vorgeschlagene Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 betrifft dabei die rein gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der Vorgaben aus Brüssel und enthält unter anderem Bestimmungen über die Vergütungspolitk der Gesellschaft sowie die Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Vergütungsberichts. Darüber hinaus wird die Novelle zum Anlass genommen, die gesetzlichen Regelungen über das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu überarbeiten.

Die neuen Bestimmungen bringen mehr Transparenz und ermöglichen den Firmen das Wirtschaften, so ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker.

Ehe für alle: Die letzten Hürden fallen

Auf die Initiative der Neos gehen Änderungen des Gesetzes über das internationale Privatrecht zurück, durch die eine letzte Lücke bei der Ehe für alle geschlossen werden soll.

Ziel ist es dabei, in Entsprechung des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs die Ehe für alle auch jenen Paaren rechtssicher und diskriminierungsfrei zugänglich zu machen, bei denen ein Teil aus einem Staat kommt, der die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt.

„Sieht das nach dem Personalstatut berufene Recht eines oder beider Verlobten die Eheschließung wegen des Geschlechts eines oder beider Verlobten nicht vor, dann sind die Voraussetzungen für die Eheschließung nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem die Ehe begründet wird“, lautet der von Irmgard Griss vorgeschlagene Passus, der auch die Unterstützung von ÖVP, SPÖ und Jetzt fand.

Halbierung der Gerichtskosten wird vertagt

Wenn eine Rechtssache bereits in der ersten Verhandlung verglichen wird, dann sollen die anfallenden Pauschalgebühren halbiert werden, lautet die Forderung von Alfred Noll (Jetzt), der in einem Initiativantrag entsprechende Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes vorschlug.

Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt, nachdem ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer an die budgetären Auswirkungen erinnerte und dafür eintrat, die Gebührenproblematik als Ganzes in der nächsten Legislaturperiode zu regeln. Auch Vizekanzler Clemens Jabloner gab zu bedenken, der Vorschlag koste viel Geld, das die Justiz derzeit nicht habe.

Voller Prozesskostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren?

Für einen Ersatz der Prozesskosten nach der tatsächlichen Höhe des Aufwands im Fall eines Freispruchs im Strafverfahren sprach sich NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss in einem Entschließungsantrag aus. Derzeit würden Angeklagte bei einem Freispruch einen Betrag zu den Kosten der Verteidigung von maximal 1.000 Euro im bezirksgerichtlichen Verfahren und 10.000 Euro im Geschworenenprozess erhalten. Dies reiche bei weitem nicht aus, um die Kosten eines längeren Strafverfahrens auch nur annähernd zu decken, gab Griss zu bedenken.

ÖVP-Abgeordneter Christoph Zarits warnte vor Mehrbelastungen für das Budget und plädierte für eine Lösung in einem Gesamtpaket, worauf der Antrag mehrheitlich vertagt wurde.

Link: Parlament

 

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