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Recht

Gastbeitrag: Schlechte Nachrichten richtig überbringen

Gastkommentar. Wenn Rechtsanwälte schlechte Nachrichten an Klienten übermitteln (müssen). Ein Video-Tipp von Anwälte-Berater Bruno Jahn.

Warum ist eine solche Situation kritisch? Es kann jeden Rechtsanwalt betreffen. Es gibt keinen Rechtsanwalt, der eine 100%-Erfolgsquote hat. Der Begriff „Erfolgsquote“ bezieht sich nicht nur auf Rechtsstreitigkeiten, sondern auch auf Rechtsgeschäfte, weil auch im Zuge von Transaktionen immer wieder schlechte Nachrichten übermittelt werden.

Darüber hinaus ist es nie einfach, schlechte Nachrichten an Klienten zu überbringen (besonders dann, wenn der Rechtsanwalt nicht weiß, wie sie reagieren werden).

Ein Rechtsanwalt hat in einer solchen Situation noch weitere Sorgen:

  • Wird mir dieser Klient noch vertrauen?
  • Wird dieser Klient denken, dass ich inkompetent bin? Mangelhaft? Unvorbereitet?
  • Wird dieser Klient mit mir weiterhin zusammenarbeiten?

Was wären wirklich „schlechte Nachrichten“?

Ein Klient soll zB während des Scheidungsverfahrens einen hohen Geldbetrag verlieren (Streitigkeit). Ein potenzieller Käufer eines insolvenzgefährdeten Unternehmens ist zB abgesprungen (Rechtsgeschäft).

Wie bereitet man die Übermittlung der Information vor?

Folgende Regeln sind zu beachten:

  1. Die richtigen Klienten auswählen
  2. Prüfen, ob die Nachrichten tatsächlich „schlecht“ sind
  3. Plan erstellen
  4. Verantwortung nie an eine andere Person delegieren
  5. Nachrichtenübermittlung nie auf die lange Bank schieben
  6. Keine Nachrichtenübermittlung an gestresste Klienten
  7. Klienten ins Büro oder ans Telefon holen

Wie übermittelt man eine schlechte Nachricht?

Folgende Regeln sind zu beachten:

  1. Klar und kurzgefasst sein
  2. Mitfühlen
  3. Offen und ehrlich sein
  4. Mit Fürsorge zuhören
  5. Neutral bleiben
  6. Nachricht ins rechte Licht rücken
  7. Klienten nicht beschuldigen
  8. Nie selbst die Schuld eingestehen
  9. Vorbereitet sein, Details zu liefern
  10. Schlechte und gute Nachrichten gemeinsam übermitteln
  11. Nicht moralisierend sein
  12. Einen Plan empfehlen
  13. Klienten nie alleine lassen

Was ist nach der Übermittlung der Information zu tun?

Es gilt eine einzige Regel: Nachfassen.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=iynsH73wb8I&t=5s

Der Autor

Mag. Bruno Jahn ist Gründer von Jahn Consulting und auf die betriebswirtschaftliche Beratung von Rechtsanwaltskanzleien spezialisiert.

Link: Jahn Consulting

 

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