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Max Schrems vs. Facebook: Morgen ist der EuGH dran

Max Schrems ©europe-v-facebook.org / lukasbeck.com

Privacy Shield & Co. Die Auseinandersetzung zwischen Max Schrems und Facebook steht morgen vor dem Höhepunkt: Kappt der EuGH  den transatlantischen Datenaustausch? Unternehmen brauchen Notfallpläne, so DLA Piper.

Vor dem Europäischen Gerichtshof wird am 9. Juli ein wegweisender Fall verhandelt, der beträchtliche Auswirkungen auf die digitale Wirtschaft haben könnte.

Konkret kommt „Max Schrems vs. Facebook“ (C-311/18), in Wahrheit ein Bündel von Streitpunkten, ab 9 Uhr vor der Großen Kammer des EU-Höchstgerichts zur Verhandlung, wie die von Schrems mitgegründete Initiative noyb („Not your business“) auf ihrer Informationsseite dazu mitteilt.

Es handelt sich um das letzte Kapitel einer Auseinandersetzung zwischen US-amerikanischen Strafverfolgungsgesetzen und europäischem Datenschutzrecht, ausgetragen zwischen dem österreichischen Datenschutzrechtsaktivisten Max Schrems und Facebook.

Irlands Datenschutzbehörde rief den EuGH an

Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen haben und betrifft sämtliche Unternehmen, die personenbezogene Daten aus Europa (bzw. dem post-Brexit Vereinigten Königreich) exportieren oder nach Europa (bzw. ins post-Brexit Vereinigte Königreich) importieren, heißt es bei Wirtschaftskanzlei DLA Piper.

In dem von der irischen Datenschutzbeauftragten Helen Dixon angestrengten Verfahren verwies der irische Oberste Gerichtshof in 11 Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit zwei spezifischen Rechtsmechanismen, die die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Europa erlauben: Dabei handelt es sich um Standardvertragsklauseln und den EU-US Datenschutzschild („Privacy Shield“).

Die Auswirkungen

Sollte der EuGH die Standardvertragsklauseln und den EU-US Datenschutzschild für ungültig erklären, hätte dies erhebliche Auswirkungen. Ohne diese Mechanismen, die von Unternehmen sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas regelmäßig angewandt werden, um den Austausch personenbezogener Daten zu regeln, existiere gegenwärtig keine brauchbare Alternative, um den systematischen und regelmäßigen Austausch von personenbezogenen Daten aus Europa zu legitimieren, heißt es bei DLA Piper.

Sabine Fehringer ©DLA Piper / Cornelis Gollhardt

Es sei nicht zu leugnen, dass eine Unterbrechung des grenzüberschreitenden Austausches personenbezogener Daten große negative Auswirkungen auf den Handel und die Wirtschaft haben würde.

Das Statement

Sabine Fehringer, Partnerin am Wiener Standort der globalen Anwaltskanzlei: „Die Standardvertragsklauseln und der Datenschutzschild werden von Unternehmen auf verschiedenste Art genutzt, um die Übertragung personenbezogener Daten aus Europa zu legitimieren. Es ist ziemlich wahrscheinlich (wenn auch nicht sicher), dass der EuGH die Standardvertragsklauseln und möglicherweise auch den Datenschutzschild für ungültig erklären wird, wodurch Unternehmen dem Risiko von umsatzbezogenen Strafen, Sanktionen und Schadenersatzansprüchen, einschließlich Sammelverfahren, ausgesetzt wären. Unternehmen sind daher gut beraten, Notfallpläne für dieses Risiko zu erarbeiten, bevor der Gerichtshof das Urteil verkündet.“

Wann Letzteres der Fall sein wird, ist offen: Bei noyb rechnet man mit der Verkündung der Entscheidung jedenfalls vor Jahresende.

Link: DLA Piper

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