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Bildung & Uni, Recht

Buch: Personenbezogene Daten für die Forschung

Datenschutz. Wann personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verwendet werden dürfen, ist Thema einer neuen Monografie.

Der Mensch ist nicht nur Akteur, sondern zugleich auch Forschungsobjekt vieler Wissenschaftsdisziplinen, heißt es bei Verlag NWV zur Neuerscheinung: Die dabei generierten personenbezogenen Daten bilden oftmals die Grundlage für neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Insbesondere für die medizinische Forschung sei die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten, etwa Gesundheitsdaten oder genetische Daten, unverzichtbar. Gleichzeitig gehören derlei Daten auch zu den sensibelsten in den Augen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Missbrauch wird unter die schärfsten Sanktionsdrohungen gestellt.

Die Forschung und die DSGVO

Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten steht also in einem Spannungsverhältnis zur ebenfalls unionsgrundrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unternimmt den Versuch, die gegenläufigen Schutzinteressen und Grundrechte durch Sondervorschriften miteinander in Einklang zu bringen.

Das neue Werk soll den unionsrechtlichen Hintergrund für forschungsspezifische Datenschutzregelungen beleuchten. Dabei werden sowohl die Privilegien und Öffnungsklauseln sowie die Garantien für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken betrachtet.

Behandelt werden auch die forschungsspezifischen Regelungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie die Bestimmungen des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG). Zu den Praxisbeispielen gehören Biobanken, klinische Prüfungen, u.a.

Die Verfasserin

Autorin Dr. Claudia Gabauer, LL.M. ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte. Zuvor war sie als Universitätsassistentin am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht/Abteilung Medizinrecht an der Universität Wien tätig und dissertierte zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen von Mobile-Health-Diensten (mHealth)“.

Link: NWV

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