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Bildung & Uni, Recht

Studie: Wenn Geschlecht über Asylantrag entscheidet  

Justizpalast ©ejn

Uni Wien. Das Geschlecht Asylsuchender kann entscheidenden Einfluss darauf haben, ob eine richterliche Entscheidung für oder gegen einen Asylantrag fällt.

Justitia ist blind oder sollte es jedenfalls sein – darum wird sie gern mit Augenbinde dargestellt. Demnach sollten die Chancen auf positive Erledigung eines Asylantrags vom Geschlecht nicht beeinflusst werden – oder doch? Eine Studie von Politikwissenschaftern der Universitäten Wien und Mannheim wirft erhebliche Zweifel auf.

Die Studie zeigt nämlich laut Uni Wien, dass Frauen leichter Asyl erhalten, wenn die darüber urteilende Person hauptsächlich Anträge von Männern bearbeitet. Auch weitere Gender-Effekte habe man aufzeigen können.

Die Studie im Detail

Die Forscher haben mehr als 40.000 richterliche Entscheidungen über Asylanträge in Österreich ausgewertet, die eine randomisierte Zuweisung der Sachverhalte an die RichterInnen aufweisen.

  • Unabhängig vom entscheidungserheblichen Sachverhalt zeige sich, dass RichterInnen, die vornehmlich Fälle männlicher Antragsteller bearbeiteten, eher zu Gunsten von Frauen entschieden.
  • Bei RichterInnen mit einer annähernd ausgeglichenen Verteilung weiblicher und männlicher AntragstellerInnen zeigten sich hingegen keinerlei geschlechtsspezifische Unterschiede.

Auf das Geschlechterverhältnis kommt es an

„Wenn ein Richter – egal ob Mann oder Frau – vorwiegend mit männlichen AntragstellerInnen zu tun hatte, erhöhte das die Chancen weiblicher Antragsteller um rund 17 Prozentpunkte. Bei RichterInnen, die bei ihren Fällen mit einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis zu tun hatten, hatten Frauen dagegen keinen messbaren Vorteil“, fasst Alejandro Ecker von der Universität Mannheim zusammen.

„Insgesamt finden wir deutliche empirische Belege, dass das Geschlecht des Antragstellers Einfluss darauf hat, ob der Antrag positiv beschieden wird. Und auch das Geschlecht des Richters hat einen gewissen Einfluss“, erklärt Martin Haselmayer, Politikwissenschafter an der Universität Wien.

Frauen urteilten etwas großzügiger

Richterinnen sind laut der Studie generell eher geneigt, Asyl zu gewähren, als ihre männlichen Kollegen. Bei Richterinnen lag die Chance auf eine positive Entscheidung um rund neun Prozentpunkte höher – und zwar für AntragstellerInnen beiderlei Geschlechts.

Richter urteilten der Studie zufolge insgesamt etwas strenger, seien bezüglich des Geschlechts jedoch ebenfalls grundsätzlich neutral. Diese Neutralität funktioniere aber offenbar am besten, wenn bei den zu bearbeitenden Fällen ein annähernd ausgeglichenes Geschlechterverhältnis herrsche, folgern die Autoren der Studie.

Ein Lösungsweg: Fälle gleichmäßiger verteilen?

Insgesamt fielen im Untersuchungszeitraum 2008 bis 2013 rund 31 Prozent der Urteile des österreichischen Asylgerichtshofs positiv aus. 81 RichterInnen – davon 39 Frauen – bearbeiteten durchschnittlich jeweils rund 90 Fälle pro Jahr. Das Geschlechterverhältnis bei den zu bearbeitenden Fällen war höchst unterschiedlich. Während einzelne RichterInnen ein Jahr lang keinen einzigen Antrag einer Frau bearbeiteten, hatten andere zu fast zwei Dritteln mit weiblichen Antragstellerinnen zu tun.

Dies hänge unter anderem damit zusammen, dass die RichterInnen für bestimmte Länder oder Regionen zuständig sind. Im Untersuchungszeitraum bezogen sich rund 28 Prozent der österreichischen Urteile auf Frauen.

„Die Verfahren müssen in jeder Hinsicht fair sein“

„Unsere Studie untersuchte nicht, ob die einzelnen Entscheidungen richtig oder falsch waren. Auch treffen wir keine Aussage darüber, ob Frauen zu nachsichtig oder Männer zu streng behandelt werden oder urteilen. Aber wir stellen fest, dass Asylanträge von Männern und Frauen unter Umständen ungleich behandelt werden. Und da Asylentscheidungen Grundrechte sowie den Rechtsstaat als Ganzes betreffen, halten wir das für ein Problem“, erklärt Laurenz Ennser-Jedenastik, ebenso vom Institut für Staatswissenschaft der Universität Wien.

Um den beobachteten Geschlechtereffekten gegenzusteuern sei es möglicherweise sinnvoll, Asylanträge und Beschwerden von geschlechterparitätisch besetzen Gremien entscheiden zu lassen, so eine Anregung der Autoren. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, das Geschlechterverhältnis in der Fallzuteilung zu berücksichtigen.

Link: Uni Wien

Link: Ecker, Alejandro, Laurenz Ennser-Jedenastik & Martin Haselmayer (2019): Gender bias in asylum adjudications: Evidence for leniency toward token women. Sex Roles.

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