Wien. Die Anfang Juli beschlossene Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bringt u.a. leichteren Eigentumserwerb.
Konkret sieht die Novelle neben einer Stärkung der Aufsicht insbesondere ein Maßnahmenpaket zur erleichterten Eigentumsbildung vor, heißt es beim Linde Verlag: Daneben werden die bestehenden Mietwohnungsbestände gefestigt sowie durch Flexibilisierungen in den Bereichen der Finanzierung und Befristungen die gemeinnützigen Bauvereinigungen gestärkt.
Die Inhalte
Zudem reagiere die Novelle auch auf die sich ändernden gesellschaftlichen Verhältnisse, wie beispielsweise bei der Kurzzeitvermietung, und sieht ein Verbot der touristischen Nutzung vor.
Ein Linde-Seminar am 15. Oktober 2019 widmet sich den neuen Spielregeln für die Gemeinnützigen im Wohnbau. Dabei geht es um die vier Hauptthemen:
- Schutz der gemeinnützigen Vermögenswidmung (Regierungskommissär; Anteilsübernahme durch die Landesregierungen; Fit & Proper-Regelungen usw.)
- Erleichterungen bei der nachträglichen Wohnungseigentumsbegründung (Wohnungseigentumsübertragung)
- Sicherung der gemeinnützigen Mietwohnungsbestände (Spekulationsverhinderung u.a.)
- Zukunftsfähigkeit der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft (Forcierung von E-Ladestationen, Flexibilisierung bei der Befristung, …)
Die Vortragenden sind Mag.iur. Christian Zenz (stv. Abteilungsleiter im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung für Wohnungs- und Siedlungspolitik) und Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch.
Link: Linde Verlag