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Wie werden digitale Bücher am besten besteuert?

Berlin. Deutschland will die Mehrwertsteuer für E-Books senken. Der Buchhandel würde die Maßnahme gern auf Sammel-Portale ausgeweitet sehen.

Die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer für digitale Publikationen, die im deutschen Bundeskabinett beschlossen wurde, ist laut Branche noch „vorsichtig zu sehen“. So jedenfalls formuliert es das Portal der Buchhändler in Österreich (buecher.at).

Die deutsche Buchbranche hat in einer gemeinsamen Pressemitteilung Stellung genommen: Laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutschem Bibliotheksverband, Verband Bildungsmedien und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger ist es demnach zwar zu begrüßen, dass Deutschland die Mehrwertsteuer für digitale Angebote einzelner Bücher, Zeitschriften und Zeitungen senken will. Doch es störe ein wichtiger Umstand.

Keine Ausnahme für digitale Buch-Bündel

So gilt der Entwurf zwar für Online-Publikationen „in der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank“ etc. Die reduzierte Mehrwertsteuer gilt jedoch dann nicht, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird. Das sei unhaltbar, so die Organisationen.

Solche Angebote, bei denen Leser aufgrund eines Vertrags Zugang zu vielen Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern erhält, seien ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen.

Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeuge rechtlich nicht und sei medienpolitisch der falsche Weg, heißt es.

Der Zeitplan

Der deutsche Regierungsentwurf benötigt noch die Zustimmung von Parlament und Bundesrat, was aber eine Formsache sei. Mit einer Verabschiedung des Jahressteuergesetzes (indem der günstigere Steuersatz für E-Books enthalten ist) wird noch in diesem Jahr gerechnet. Die Regelung zur E-Book-MWSt tritt am Tag nach der Verkündigung des Gesetzes (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) in Kraft.

 

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