Digitalisierung. Die Beantragung und Verwaltung von 35 zollrechtlichen Bewilligungen erfolgt in Österreich ab September 2019 elektronisch, macht die WKO aufmerksam.
Der Zollkodex der Europäischen Union peilt ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Wirtschaft an: Das soll Handelserleichterungen schaffen und zugleich wirksame Zollkontrollen gewährleisten.
Daher ist im Zollkodex der rechtliche Rahmen verankert, dass alle Zoll- und Handelsvorgänge elektronisch bearbeitet werden und alle Informations- und Kommunikationssysteme für die Zollabwicklung den Wirtschaftsbeteiligten sämtlicher Mitgliedstaaten dieselben Möglichkeiten bieten, erinnert die Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Nun wird es in Österreich Ernst: Anfang September 2019 soll die Produktivsetzung der IT-Anwendung zur elektronischen Abwicklung zollrechtlicher Verfahren für 35 Entscheidungsarten (Bewilligungen) in Österreich erfolgen. (Oder einfach ausgedrückt, das System geht live, Anm. d. Red.).
Was künftig elektronisch möglich ist
Das Finanzministerium arbeitete intensiv an der Entwicklung dieses elektronischen Antrags- und Bewilligungsverfahrens für zollrechtliche Bewilligungen – kurz: CDA (Customs Decision Austria). Das Projekt CDA beinhaltet die Umstellung der papiergestützten Anträge von zollrechtlichen Entscheidungen / Bewilligungen auf elektronische Anträge sowie deren Verwaltung in Österreich und in der EU.
Eine Reihe von Bewilligungen / Entscheidungsarten sind zukünftig über CDA zu beantragen und zu verwalten. Für vier Entscheidungsarten (BDR, LCP, REM und REP) benötigen Unternehmen dabei laut WKO keine EU-Identifizierungsnummer (EORI). Dennoch empfiehlt die Kammer den Unternehmen, baldmöglichst eine zu beantragen.