Bei Ermittlung des gemeinen Werts sind nach § 10 Abs 2 BewG persönliche Verhältnisse, wie etwa Verfügungsbeschränkungen, nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Vermietung der jeweiligen Immobilie (Artikel: Dr. Michaela Petritz-Klar). Vermietet ein Händler Nutzfahrzeuge, die er jederzeit auf Kundenwunsch verkauft, steht für die vorzeitig verkauften Fahrzeuge, wenn keine Unwägbarkeit besteht, keine IZP zu (Dr. Clemens Endfellner).
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