Bei Ermittlung des gemeinen Werts sind nach § 10 Abs 2 BewG persönliche Verhältnisse, wie etwa Verfügungsbeschränkungen, nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Vermietung der jeweiligen Immobilie (Artikel: Dr. Michaela Petritz-Klar). Vermietet ein Händler Nutzfahrzeuge, die er jederzeit auf Kundenwunsch verkauft, steht für die vorzeitig verkauften Fahrzeuge, wenn keine Unwägbarkeit besteht, keine IZP zu (Dr. Clemens Endfellner).
(Werbung)
Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren
Täglich aktuell in Ihrer Mailbox.