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Bildung & Uni, Recht, Tools

LexisNexis liegt KI-Entscheidungshilfe hinter Lexis360 offen

Alpbach. Die Logik hinter der Rechtsdatenbank Lexis360 von LexisNexis wird offengelegt. Damit folgt man den Empfehlungen des EU-Experten-Rates, so LexisNexis-Chef Alberto Sanz de Lama.

Am Forum Alpbach plädierte Sanz, CEO des Anbieters LexisNexis, für eine verantwortungsvolle Nutzung von KI und verkündete die Offenlegung der Logik der Rechtsdatenbank Lexis 360.

Diese werde in Österreich von tausenden Richtern und Juristen genutzt und mit künstlicher Intelligenz (KI) bei der Entscheidungsfindung unterstützt.

Was passiert bei der Eingabe und Auswertung?

Die „Lexis 360®“ Rechtsdatenbank erkennt die Eingabe (zB eines Paragrafen) & liefert dazu eine Literatur-Zusammenstellung, die das thematische Umfeld des Falles abdeckt und das Rechtsproblem oft vorwegnimmt. Ein Tool könne auch anhand von Eingaben selber beurteilen, ob zB bei einem Angeklagten Geschäftsfähigkeit vorlag oder nicht. Weiters kann mittels Word-Plugin ein Vertrag oder eine Klage gescannt werden, und das System erkenne den juristischen Gehalt und liefere die passende Literatur und ausschlaggebende Rechtsprechung.

„Die KI-Empfehlungen sind sehr beliebt. Wenn Rechtsanwender diese Abkürzung nützen, dann sollen Sie wissen, wie diese zustande kommt. LexisNexis ist in der Rechtsbranche bei der Nutzung von KI ein Pionier und dementsprechend wollen wir auch mit gutem Beispiel vorangehen“, so Sanz de Lama bei den Rechtsgesprächen am Forum Alpbach.

Europa vs. USA: Unterschiedliche Wege

Die EU High-Level Expertgroup on Artificial Intelligence (AI HLEG) veröffentlichte vor kurzem Richtlinien für verantwortungsvolle künstliche Intelligenz. Damit KI vertrauenswürdig ist, sollen Nutzer den Entscheidungsprozess einer KI transparent nachvollziehen können, heißt es weiter.

Hier offenbaren sich im Vergleich zu den USA unterschiedliche Auffassungen: Dort werde künstliche Intelligenz zB zur Gefährlichkeitseinschätzung von Angeklagten genutzt und fließt auch in die Urteilsbemessung ein. In einem Fall urteilte der US Supreme Court (Loomis v. Wisconsin), dass Anbieter solcher Software (Predictive Analytics) die Algorithmen nicht offenlegen müssen.

Dazu Sanz: „Wir gehen bewusst einen anderen Weg und machen in Österreich den ersten Schritt bei der Offenlegung und stehen für transparente und verantwortungsvolle KI. Verträge und Urteile berühren täglich das Leben von tausenden Menschen, da muss jede Entscheidung informiert und kontrolliert erfolgen.“

Die KI-Offenlegung geht auf die Lexis360-Datenbank und verschiedene Tools ein. Darin findet sich z.B. der Hinweis, dass die Rechtsgebiet-Zuordnung von Dokumenten über ein maschinelles Lernverfahren erfolgt: Trainingsdaten sind die Rechtsgebiets-Zuordnungen im öffentlichen Rechtsinformationssystem. Lexis SmartScan wiederum unterziehe den Text u.a. einer NLP-Sprachanalyse.

 

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