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Motor, Recht

VW-Sammelklagen: Graz verhandelt am 4. September

Graz. Bei der VW-Sammelklagsaktion des VKI findet am 4. September 2019 die nächste Verhandlung statt, konkret in Graz. Erneut stehe die Frage der Zuständigkeit im Blickpunkt.

Am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (LGZ Graz) findet kommenden Mittwoch die erste Verhandlung der beim dortigen Gericht anhängigen Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die VW AG statt. Auch hier werde das Augenmerk darauf liegen, ob das Gericht sich als zuständig betrachtet, so der VKI.

Die bisherigen Resultate

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Wien in mehreren Fällen bestätigt, dass die österreichischen Gerichte für VW-Klagen zuständig sind. Das LG Leoben habe überhaupt alle Einwände von VW verworfen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat hingegen ein Verfahren unterbrochen um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Zuständigkeit abzuwarten.

Noch keine klare Sache oder Verzögerungstaktik?

Nach Ansicht des VKI – der sich von der „eindeutigen Rechtsprechung aller Oberlandesgerichte“ bekräftigt fühlt – ist an einer Zuständigkeit der österreichischen Gerichte nicht zu zweifeln, weil alle Bezugspunkte rund um den relevanten Schadenseintritt nach Österreich führen.

Es sollte im Interesse aller Beteiligten liegen hier rasch zu einem Ergebnis zu kommen, mahnt der VKI. Das Vorgehen von VW sei aber „offensichtlich von Verzögerungstaktik geprägt“.

Im bevorstehenden Verfahren beim LGZ Graz wird vom VKI für 1205 Betroffene ein Schaden von rund 7,2 Millionen Euro geltend gemacht. Der Schaden liegt nach Ansicht des VKI in einer Wertminderung von 20 Prozent des Kaufpreises, zudem wird eine Haftung für Folgeschäden geltend gemacht.

Das Verfahren beim LGZ Graz ist die zweitgrößte von 16 Klagen, die bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI bei Gericht vertreten. In Graz sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges im Gerichtsprengel Graz erfolgte.

 

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