Schulbeginn. Im neuen Schuljahr sind wieder viele Kinder mit Rad oder Scooter unterwegs. Der ARBÖ liefert einen Überblick über die rechtliche Lage.
Das Fahrrad oder der Scooter ist besonders für ältere Schulkinder ein beliebtes Fortbewegungsmittel am Schulweg. Die jungen Verkehrsteilnehmer, aber auch die Eltern, sollten dabei wissen, was erlaubt ist und worauf die Kids zu achten haben, so der Verkehrsklub ARBÖ. Und all anderen Verkehrsteilnehmer tun gut daran, auf die Schwächsten Rücksicht zu nehmen – nicht nur zu Schulbeginn, sondern jederzeit.
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland startet der Schulunterricht am kommenden Montag, den 2. September 2019. Die westlichen Bundesländer folgen am 9. September (einen vollständigen Überblick über die österreichischen Schul- und Ferienzeiten 2019/20 finden Sie hier).
Was jetzt bei Kindern und E-Scooter, Skateboard, Roller und Fahrrad gilt
Der ARBÖ gibt in einr Aussendung einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Regelungen:
Die Regeln für Scooter (Tretroller), Skateboards und Longboards
Scooter ohne Antrieb, also die klassischen Tretroller, sind wohl die häufigsten Vertreter von Schüler-Fahrzeugen. Dem Scooter gleichgestellt sind auch alle anderen spielzeugähnlichen Fahrzeuge wie Skateboards oder Longboards.
- Grundsätzlich dürfen Scooter (wie auch Skateboards, usw.) ab 8 Jahren ohne Aufsichtsperson benutzt werden. Laut Gesetz dürfen diese Roller ausschließlich am Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Und natürlich dürfen die Scooter-Fahrer keine Fußgeher gefährden.
- Der Radweg ist für den Scooter ebenso verboten wie Mehrzweckstreifen oder die Straße.
- Kinder unter 8 Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist.
E-Scooter und Fahrrad: Es gelten die gleichen Regeln
Für E-Scooter gelten jetzt grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad, so der ARBÖ:
- Demnach dürfen diese elektrisch betriebenen Roller ebenso wie Fahrräder im Gegensatz zum Scooter ohne Antrieb nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden.
- Kinder sind bis zum 12. Lebensjahr verpflichtet, einen Helm zu tragen.
- Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters oder Fahrrads ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag, oder wenn die 4. Volksschulklasse besucht wird und das Kind im Besitz eines Fahrradausweises ist.
Den Schulweg mit dem Kind planen
Der ARBÖ empfiehlt jedenfalls, dass Eltern und Kinder gemeinsam den sichersten Fahrweg definieren und insbesondere Gefahrenquellen im Kreuzungsbereich gemeinsam erarbeiten und definieren.
Außerdem sollte auch mit dem Scooter stets ausreichend Zeit für die Fahrt in die Schule eingeplant werden, damit der Schulweg stets sicher zurückgelegt werden kann.