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MANZ SteuerExpress: Abtretung des Kundenstocks als Gewinnausschüttung und mehr

©ManzDie Abtretung des Kundenstocks an eine andere Gesellschaft innerhalb derselben Firmengruppe führt laut BFG mangels Fremdüblichkeit der Abgeltung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (Artikel: Mag. (FH) Carina Hackl). Im Fall einer Schenkung einer Liegenschaft auf den Todesfall ist als Stichtag für die Bemessung der Grunderwerbsteuer der Todestag des Geschenkgebers, nicht aber der Zeitpunkt der Errichtung des Schenkungsvertrags heranzuziehen (Zusammenfassung der BFG-Entscheidung: Dr. Michaela Petritz-Klar).

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