Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Die meisten Grundstücke sind nicht rechtssicher eingetragen

©ejn

Immobilien. Ohne Eintragung in den Grenzkataster sind Grundstücksgrenzen in Österreich rechtlich nicht bindend: Es besteht die Gefahr, einmal ein Stück vom Grund zu verlieren, warnt die Online-Plattform McMakler. 

Die im Grundbucheintrag vermerkte Fläche gibt keine Rechtssicherheit und auch die Maße im Grundsteuerkataster sind nicht rechtsgültig: Auf dieses Problem machen Spezialisten des Immobiliendienstleisters McMakler aufmerksam.

Für eine vollständige rechtliche Absicherung der Grundstücksgrenzen braucht es demnach den Eintrag in den Grenzkataster.

Ein aufwändiger Vorgang

Mit dem Vermessungsgesetz von 1968 wurde der Grenzkataster eingeführt, um Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer zu schaffen. Die Idee ist, dass eines Tages alle oder jedenfalls die meisten Grundstücke darin erfasst sind.

Die Eintragung ins Grundbuch allein schafft zwar Klarheit über die Eigentümer eines Grundstücks, nicht jedoch über dessen exakte Grenzen. Kein Wunder, diente das Grundbuch doch ursprünglich dazu, für den Fiskus der Donaumonarchie die Steuerpflichtigen lückenlos zu registrieren.

Der mit dem Grundbuch vernetzte Kataster soll Rechtssicherheit schaffen, wo die Grenzzäune genau zu ziehen sind. Doch seine Einführung erfolgt schrittweise, und bei mehreren Millionen potenziellen Einträgen ist Österreich von dem Ziel noch weit entfernt. Nur 12 % der Gründstücke scheinen derzeit im Grenzkataster auf. Schließlich ist der Prozess auch recht aufwändig.

„Das Grundstück muss nicht nur umfassend vermessen werden, es müssen auch alle anliegenden Eigentümer der Grenzziehung zustimmen. Dazu kostet es einige hundert Euro“, so Jakob Cerbe, Geschäftsführer Österreich von McMakler.

Konkret sieht der Ablauf so aus:

  • Der Eigentümer muss zunächst einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen beauftragen.
  • Von diesem werden die Anrainer zur gemeinsamen Grenzfestlegung eingeladen, bei der der Vermessungsbefugte allen Parteien anhand vorhandener Unterlagen wie alten Karten den Grenzverlauf zeigt.
  • Stimmen alle Beteiligten zu, werden die Grenzpunkte und topographischen Gegebenheiten messtechnisch erfasst und in einer öffentlichen Urkunde zusammengefasst.
  • Damit das Grundstück ins Grenzkataster einverleibt werden kann, wird der Plan zusammen mit den schriftlichen Zustimmungserklärungen der Nachbarn an das Vermessungsamt weitergeleitet.

Es kann auch zu Gericht gehen

Damit ist allerdings nur der Idealfall geschildert Stimmt nämlich ein Eigentümer nicht zu, wird er vom Vermessungsamt an das zuständige Gericht verwiesen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, gilt dies als Zustimmung, so die Spezialisten.

Nachbarn, die nicht am Treffen teilgenommen haben, können im Nachhinein beim Amt Einsicht in die Dokumente bekommen und ihre Stellungnahme abgeben.

Lassen sich nicht alle Nachbarn überzeugen, kann der Versuch der Eintragung daher in einem Rechtsstreit enden, bei dem die Beteiligten versuchen müssen, ihre Meinung in Sachen Grundstücksgrenzen mit Beweisen zu untermauern.

Ersitzen von Grund und Boden

Generell gilt: Ist die Grundstücksfläche nicht rechtsgültig vermerkt, muss der Anspruch vor Gericht bewiesen werden. Und dabei kann man durchaus einen Teil seines Eigentums an den Nachbarn verlieren, etwa durch Ersitzen.

„Beim Ersitzen kann ein Teil des eigenen Bodens an den Nachbarn übergehen: Wird die Fläche von einem Anrainer für mindestens 30 Jahre genutzt, indem er sie zum Beispiel bepflanzt, geht sie in seinen Besitz über. Allerdings nur, wenn er im guten Glauben daran gehandelt hat, es wäre sein Eigentum. Ist das Grundstück im Grenzkataster eingetragen, ist das nicht mehr möglich“, erläutert der Österreich-Geschäftsführer von McMakler.

 

Weitere Meldungen:

  1. BMD Unternehmertagung 2024: Fallen in Vermietung & Verpachtung
  2. Vonovia holt sich 850 Millionen Euro mit White & Case
  3. Die neuen Aufsichtsräte für Signa Prime und Signa Development
  4. Wohnbaukredite wachsen wieder, Firmenkredite bleiben flau