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Recht

DSGVO: Deutschland straft nach neuen Regeln

Frankfurt. Die deutschen Datenschutzbehörden haben ein neues Bußgeldmodell beschlossen. Unternehmen müssen mit hohen Sanktionen rechnen, so Kanzlei Latham & Watkins.

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich auf ein neues Modell zur Berechnung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verständigt. Danach können Bußgelder in Millionenhöhe auch in Deutschland bald Realität werden, heißt es bei Latham & Watkins.

„Die Behörden wenden das in der Datenschutzkonferenz festgelegte Berechnungsmodell bereits in der Praxis an. Wir haben mehrere Fälle auf dem Tisch, in denen die Behörden Bußgelder nach diesem Modell berechnet haben“, erklärt Tim Wybitul, Partner und Datenschutzexperte der Wirtschaftskanzlei.

Ein DSGVO-Strafen-Rechner

Das vorgestellte Bußgeldmodell der Datenschutzbehörden sei sehr komplex und umfasse eine ganze Reihe von Rechenschritten. Latham & Watkins habe für seine Mandanten daher einen Rechner entwickelt, der mehr Transparenz in diesen Prozess und Unternehmen Klarheit darüber bringen soll, welche konkreten Sanktionen bei möglichen Verstößen drohen.

„Wir verteidigen Unternehmen schon seit vielen Jahren bei Bußgeldverfahren wegen Datenschutzverstößen“, so Wybitul. Unter anderem habe er Mandantin Knuddels erfolgreich im ersten deutschen Bußgeldverfahren nach der DSGVO verteidigt. „Die Höhe der Beträge, die wir auf Basis dieses Berechnungsmodells sehen, sind allerdings absolut neu. Dementsprechend hat die Berliner Datenschutzbehörde kürzlich bereits die Verhängung zweistelliger Millionenbußgelder angekündigt.“

So funktioniert die Rechnung

  • Berechnungsgrundlage des neuen Bußgeldmodells ist der Umsatz des Unternehmens. Auf dieser Basis ermittelt die Behörde einen „Tagessatz“.
  • Diesen Wert multipliziert sie dann mit einem Faktor, den die Behörde je nach Schwere der Tat und der Art ihrer Begehung ermittelt.
  • Dieser Betrag wird dann auf der Grundlage der Bußgeldzumessungsregeln des Art. 83 Abs. 2 DSGVO noch weiter angepasst.

„Das neue Berechnungsmodell wird nach unserer Einschätzung zu einer deutlichen Zunahme streitiger Verfahren führen“, stellt Wybitul fest. „Bei diesen hohen Beträgen sind Unternehmen geradezu gezwungen, vor Gericht gegen von den Datenschutzbehörden verhängte Bußgelder vorzugehen.“

 

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