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Business, Recht, Steuer

Finanzamt Österreich soll einzelne Finanzämter ersetzen

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Die künftige Behörde „Finanzamt Österreich“ hat im Budgetausschuss eine Mehrheit. Eine „Schuldenbremse“ einzubauen bräuchte aber mehr Stimmen.

Die österreichische Finanzverwaltung soll ab 1. Juli 2020 auf neue Beine gestellt werden. Der von ÖVP und FPÖ vorgeschlagenen Reform wurde im Budgetausschuss jetzt ebenso mehrheitlich zugestimmt wie der Verankerung der Schuldenbremse in der Bundesverfassung, die auf einen gemeinsamen Antrag von ÖVP, FPÖ und NEOS zurückgeht.

Für einen Nationalratsbeschluss ist für die Schuldenbremse allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Es wäre also zumindest ein weiterer Abgeordneter bzw. eine weitere Abgeordnete über die AntragstellerInnen hinaus nötig, der oder die der Gesetzesinitiative zustimmt.

Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung

Im Einzelnen gehören zum „Finanzamt Österreich“-Konzept eine Reihe von Ämtern:

  • An Stelle der 40 Finanzämter sollen ab 1. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten – das „Finanzamt Österreich“ sowie das „Finanzamt für Großbetriebe“.
  • Die neun bestehenden Zollämter sollen ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem „Zollamt Österreich“ zusammengeführt werden.
  • Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde soll das „Amt für Betrugsbekämpfung“ errichtet werden.
  • Vorgesehen ist des Weiteren ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge.

Somit bleiben von den dem Finanzministerium unterstellten Dienststellen künftig fünf Ämter. Die bisherigen Dienstbehörden werden zu Dienststellen.

Beabsichtigt werde mit der Zentralisierung der Finanz- und Zollverwaltung die Bündelung der Kompetenzen, die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sowie die Erhöhung der fachlichen Qualität. Die Bediensteten bleiben weiterhin mit ihren Arbeitsplätzen bzw. Arbeitsfeldern betraut, werden allerdings den neuen Ämtern – im Bedarfsfall mittels eines speziellen Überleitungsverfahren – zugewiesen.

„Parteipolitische Postenbesetzungen“

Auf Skepsis stieß die Organisationsreform bei der SPÖ und dem Parlamentsklub Jetzt. Nicht alles sei schlecht, sagte SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer, er fürchtet aber, dass als Folge der Reform einige Dienststellen im ländlichen Raum zugesperrt werden. Das könne der jeweilige Finanzminister künftig ohne Zustimmung der Abgeordneten verfügen.

Seitens der Liste Jetzt meinte Bruno Rossmann, das Ziel der Reform sei richtig, schließlich seien die Finanzämter derzeit regional sehr unterschiedlich ausgelastet. In diesem Sinn seien Bestrebungen für eine effizientere Finanzverwaltung zu begrüßen. Rossmann fürchtet allerdings, dass die Reform für politische Postenbesetzungen genutzt wird.

Finanzminister Eduard Müller hielt fest, dass die derzeitige Struktur nicht zukunftsfit sei. Die Reform werde eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung der Finanzämter ermöglichen. Zudem müssten Akten, wenn ein Bürger von A nach B übersiedelt, nicht mehr zwingend abgetreten werden.

Die regionale Struktur der Finanzverwaltung sieht Müller nicht gefährdet. Vielmehr biete die Reform die Möglichkeit, hier bewusst Akzente zu setzen. So könnten durch die digitale Vernetzung und den digitalen Workflow telefonische Auskünfte etwa in Kärnten konzentriert werden.

Auch die Gefahr einer politischen Einflussnahme auf Postenbesetzungen sei nicht gegeben, da es durch den Erhalt der regionalen Dienststellen de facto zu keinen Abberufungen und Neuausschreibungen kommen werde. Lediglich die Zusammenlegung kleinerer Dienststellen ist laut Müller geplant.

In Richtung Abgeordnetem Krainer hielt Müller fest, der Finanzminister könne schon nach der derzeitigen Rechtslage per Verordnung Finanzämter schließen. Seitens der ÖVP begrüßte Andreas Hanger die Reform und betonte, wichtig sei, dass die Dienststellen in den Regionen gesichert seien.

Schuldenbremse in der Bundesverfassung?

Angesichts der Entwicklung der öffentlichen Schulden im letzten Jahrzehnt erachten ÖVP, FPÖ und NEOS die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung als angemessen. SPÖ und Jetzt sehen das als falschen Weg an und erkennen in der Verfassungsverankerung keine ökonomische Effizienz.

Konkret dürfte das Defizit des Bundes laut Gesetzesantrag maximal 0,35% des Bruttoinlandsprodukts betragen, jenes der Länder und Gemeinden insgesamt höchstens 0,1% der Wirtschaftsleistung.

Ausnahmeregelungen sollen für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen gelten. Abweichungen von den zulässigen Obergrenzen sollten laut Gesetzesantrag auf einem Kontrollkonto erfasst und konjunkturgerecht zurückgeführt werden.

Die Schuldenbremse nach dem Vorschlag von ÖVP, FPÖ und NEOS soll, sofern es im Nationalrat zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit kommt, erstmals im Finanzjahr 2021 Anwendung finden.

 

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