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Steuer

30. September ist wichtiger Steuertermin

©ejn

Fristablauf. Die KPMG mahnt ihre Klienten, den Steuertermin 30. 9. 2019 zu beachten: Es geht um Steuervorauszahlungen, EU-Vorsteuer und mehr.

Mit Ablauf des 30. 9. 2019 endet die Frist zur Beantragung der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen 2019 und ab 1. 10. 2019 werden Steuernachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2018 verzinst, heißt es in einer aktuellen Klienteninformation.

Daher empfehle sich eine Überprüfung der Steuersituation und der zu erwartenden Steuerlast für 2018 und 2019 bis 1. 10. 2019.

Konkret kann bis Ende September die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2019 beantragt werden. Dabei ist laut KPMG die Höhe des voraussichtlichen Einkommens 2019 bekannt zu geben – bei Unternehmensgruppen gilt das für die gesamte Steuergruppe.

Geld zurück aus anderen EU-Staaten

Darüber hinaus ist der Termin 30. September 2019 für die Einreichung von EU-Vorsteuererstattungsanträgen wesentlich: Derzeit würden viele Unternehmen wegen der Komplexität der Abwicklung einiges Geld liegen lassen, auf das sie – ebenso wie auf die inländische Vorsteuer – ein Anrecht hätten.

Um die grenzüberschreitende Beantragung von EU-Vorsteuererstattungen zu erleichtern hat KPMG jetzt gemeinsam mit Linde ein eigenes Tool herausgebracht.

 

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