Wien. Dem Schutz in der elektronischen Kommunikation widmet sich eine Veranstaltung im Oktober: Welche Online-Werbemaßnahmen sind eigentlich noch erlaubt?
Dabei geht es um aktuelle Regeländerungen durch DSGVO & Co ebenso wie die Gesetzesänderungen bzw. Neuerungen auf EU-Ebene, mit denen zukünftig zu rechnen ist, heißt es bei Veranstalter Lindecampus.
Das Seminar richtet sich an Profis und behandelt die konkret zu treffenden Maßnahmen in der geschäftlichen elektronischen Kommunikation. Für diese gilt bereits eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen – und es sind noch mehr zu erwarten. Konkret Thema sind laut den Angaben u.a.:
- Online-Werbemaßnahmen
- Versand von Newslettern
- Werbung durch Telefonanrufe
- Rechtskonformer Einsatz von Cookies
- Wenn etwas passiert (Haftungen und Verwaltungsstrafverfahren)
Behandelt werden auch entscheidende Begriffsdefinitionen, etwa wer im Auge des Gesetzes ein „Anbieter von Online-Informationsdiensten“ ist oder ob sich der eigene Online-Auftritt als „kleine“ bzw. „große Website“ – mit ganz unterschiedlichen Offenlegungspflichten – ansehen lässt.
Von Cookie bis Webshop
Auch das Thema Webshop inklusive Vertragsabschluss im Internet, die Rücktrittsrechte von Konsumenten, GeoBlocking u.v.m. stehen auf der Themenliste.
Dazu haben sich die Vortragenden auch einen Lagebericht bzw. Ausblick auf die E-Privacy-Verordnung und die EU-Richtlinie Warenhandel vorgenommen, außerdem auf die EU-Verordnung Fairness und Transparenz in Online-Vermittlungsdiensten sowie die EU-Verordnung Geoblocking…
Das Seminar gehört zum „Lehrgang Recht 4.0“ von Linde. Die Referentinnen sind die Northcote.Recht-Anwältinnen Andrea Zinober und Teresa Bogensberger.