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Business, Recht

10 Tipps für Thomas Cook-Reisende

©ejn

Pleitefall. Reisegigant Thomas Cook ist insolvent: Die Pflicht-Versicherung sollte für Urlauber das Schlimmste verhüten. Konsumentenschützer, AK, Verkehrsbüro u.a. geben Tipps (Update).

Die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook trifft in Österreich rund 15.000 Reisende. Betroffene haben allerdings zumindest Anspruch auf kostenlosen Heimtransfer. Auch Zahlungen an örtliche Hoteliers, die andernfalls die Abreise verweigern, können geltend gemacht werden, heißt es bei der AK. Das gilt jedenfalls für Pauschalreisende gemäß Pauschalreisegesetz.

Update: Der zuständige Abwickler Allianz Worldwie Partners (AWP) hat eine eigene Serviceline für Österreich eingerichtet. Betroffene werden gebeten, sich an sie zu wenden:

AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich
Service Center, Stichwort: „Thomas Cook“
Pottendorfer Straße 23-25
1120 Wien

24h-Hotline: +43 1 525 03 6853
thomascook.at[at]allianz.com

Link: AWP (Thomas Cook-Insolvenz)

Die Verbraucherschützer marschieren auf

„Der AK-Konsumentenschutz berät und verhilft betroffenen Konsumenten zu ihrem Recht“, betont etwa AK Kärnten-Präsident Günther Goach. Für Urlauber empfiehlt sich auch eine Anfrage bei ihrem Reisebüro. Aktuelle Informationen bietet auch der VKI.

Grundsätzlich sei die Lage derzeit unübersichtlich: Die Thomas Cook GmbH in Deutschland und die Thomas Cook Austria AG in Österreich sind nämlich im Gegensatz zum Mutterkonzern derzeit nicht insolvent, haben aber den Verkauf von Reisen eingestellt und können die Durchführung von bereits gebuchten Reisen nicht gewährleisten, wie es heißt. (Update: Neue Entwicklungen). Die Fluglinie Condor wiederum gehört zwar zu Thomas Cook, ist nicht betroffen und fliegt weiter – will laut VKI aber nun selbst keine Thomas Cook-Urlauber mehr an Bord nehmen.

Was die Verbraucherschützer raten (ein Überblick über die Tipps am Montag):

  • Wer sich gerade auf Urlaub – gebucht bei Thomas Cook – befindet, sei jedenfalls abgesichert: Notwendige Aufwendungen für die Rückreise sind durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters und damit von dessen Versicherung zu ersetzen, so die AK. Konkret für Österreich als „Abwickler“ zuständig ist Allianz Worldwide Partners (AWP). Das gilt aber nur, wenn die Reise gemäß Pauschalreisegesetz „pauschal“ gebucht wurde – nicht umfasst sind z.B. reine Flugbuchungen oder reine Hotelbuchungen, macht AWP aufmerksam.
  • Zu beachten sei, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, so die AK. Stornierungen seien nur gegen die Zahlung der vertraglich vereinbarten Stornogebühr möglich.
  • Wer bereits eine Anzahlung getätigt hat sei nicht verpflichtet, den Restbetrag zu bezahlen, solange die Durchführung der Reise nicht sichergestellt ist. Werde die Reise abgesagt, können Betroffene ihre Anzahlung bzw. den Gesamtbetrag zurückverlangen.
  • Die AK rät, allfällige Ansprüche auf Rückzahlung des (anteiligen) Reisepreises oder auf Ersatz der entstandenen Zusatzkosten vor Ort so rasch wie möglich – längstens binnen acht Wochen ab Insolvenzanmeldung – beim Versicherungsunternehmen oder der Bank anzumelden.

Große Player reagieren auf Thomas Cook-Pleite

Auch die großen Branchenplayer in Österreich reagieren: Nach der jetzt bekanntgewordenen Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook sowie der derzeit unklare Situation bei diversen Tochtergesellschaften des Reisekonzerns habe die Verkehrsbüro Group ihren Krisenstab aktiviert, heißt es etwa bei dem österreichischen Tourismus-Unternehmen.

Dabei geht es nicht nur darum, die Kunden zu informieren: Möglicherweise kann der Urlaub sogar noch gerettet werden, heißt es – gerade dann, wenn nur ein Teil der Leistungen, aus denen das Urlaubspaket besteht (Flug, Nächtigung, Transfer, etc.) von Thomas Cook stammt.

Nach einer ersten Lagebeurteilung aller involvierten Geschäftsbereiche – im wesentlichen Ruefa und Eurotours – sah die Verkehrsbüro Group die Lage am Montag folgendermaßen:

  • Man suche derzeit aktiv das Gespräch mit den Vertretern von Thomas Cook Austria bzw. Neckermann Austria. Es gebe verschiedene Veranstalterkonstellationen und Buchungskombinationen, die man so rasch wie möglich im Sinne der Kunden klären wolle – das bedeute auf Konzernebene sowohl für die Endkunden bei Ruefa wie auch im Vermittler- und Veranstalterbereich bei Eurotours.
  • Aufgrund der derzeit unsicheren Situation ersuche Verkehrsbüro-Tochter Ruefa alle Kunden, die am 23. oder 24.9. mit dem Veranstalter Thomas Cook bzw. Neckermann in Form einer Pauschalreise in den Urlaub abfliegen, sich mit ihren Ruefa-Reiseberater in Verbindung zu setzen. Es werde jeder Fall einzeln geprüft.
  • Es bestehe jedenfalls die Chance, dass der Urlaub stattfindet. Man ersuche „die Reisenden, auf jeden Fall zum Flughafen zu fahren und vor Ort zu sehen, ob die Reise angetreten werden kann“, heißt es offiziell beim Verkehrsbüro. Damit sei die sogenannte „Reisebereitschaft“ seitens der Kundinnen und Kunden sichergestellt.
  • Gleiches gilt laut Verkehrsbüro auch für Reisende, die an ihrem Urlaubsort auf die Heimreise warten.
  • Und grundsätzlich gelte die Empfehlung auch für An- und Abreisen zu einem späteren Zeitpunkt, allerdings laufe hier ohnehin bereits die Prüfung, man werde die Kunden informieren, sollten die Reisen nicht angetreten werden können.
  • Was AK, Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Verkehrsbüro sozusagen in einen Atemzug empfehlen: Wer inzwischen Leistungen selbst bezahlen muss, für deren Begleichung eigentlich Thomas Cook zuständig wäre, der soll unbedingt die Rechnung aufheben. Das gilt etwa für vor Ort zu zahlende Leistungen wie Hotel, Mietwagen, Rückflug, etc. Denn hier handle es sich jedenfalls um einen Versicherungsfall.

„Priorität haben ganz klar unsere Kunden, für die wir möglichst rasch Antworten, Lösungen bzw. Alternativen erarbeiten wollen“, so Helga Freund, als Vorstand der Verkehrsbüro Group zuständig für die touristischen Sparten der Gruppe.

 

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