Der Verkauf einer einzelnen Windkraftanlage eines Windparks ist keine Veräußerung eines Teilbetriebs. Die Windkraftanlage vermittelte daher wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen keinen Anspruch auf die Investitionszuwachsprämie (Max Hatzenbichler, LL.M.). Der VwGH widmet sich in einer Entscheidung der Frage, ob bei der Überlassung unentgeltlich tätiger Dienstnehmer die Abzugsteuer nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG festzusetzen ist. Die Antwort finden Sie in dem Artikel von Mag. Stefan Haas.
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