Wien. Der VKI lädt zum Symposium „40 Jahre Konsumentenschutzgesetz (KSchG)“. Dabei geht es auch um Zukunftsperspektiven im Verbraucherschutz.
Am 1. Oktober 1979 ist das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft getreten. 40 Jahre und zahlreiche Novellen später regelt das KSchG als verbraucherrechtliches Stammgesetz nach wie vor Kernmaterien, darunter:
- Klauselrecht
- Verbandsklagen
- Rücktrittsrechte
- gewährleistungsrechtliche Sonderbestimmungen
Die Veranstaltung
Zur Feier seines 40-jährigen Jubiläums veranstalten das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am 1. 10. 2019 ein Symposium, das sich den Zukunftsfragen, Entwicklungen und aktuellen Herausforderungen im Verbraucherschutz widmen soll.
Im Fokus stehen Fragen der Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Neuordnung des Verbraucherprivatrechts durch die im Frühjahr 2019 verabschiedeten EU-Richtlinien zur Gewährleistung.
Im Rahmen von Impulsvorträgen und Panelbeiträgen sprechen und diskutieren u.a. Ministerin Brigitte Zarfl, Thomas Hirmke (VKI), Ursula Pachl (Europäischer Dachverband der Verbraucherorganisationen, BEUC), Huberta Maitz-Strassnig (WKÖ), Georg Kathrein (Justizministerium), Christiane Wendehorst (ELI), VertreterInnen von Wissenschaft und AK u.v.m.