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Bildung & Uni, Recht, Steuer, Veranstaltung

Jahresdialog Finanzstrafrecht am 10. Oktober 2019

©Linde

Compliance. Dem Grenzbereich zwischen Abgabenprüfung und Finanzstrafverfahren widmet sich der Jahresdialog Finanzstrafrecht: Am 10. 10. treten Justiz und Berater in Dialog.

Das Finanzstrafrecht ist aufgrund der Einbettung des Außenprüfungsverfahrens in die finanzstrafrechtlichen Ermittlungshandlungen und Ermittlungsbefugnisse von unzähligen diffizilen Grenzproblematiken geprägt, heißt es bei Veranstalter Lindecampus: Von der Betriebsprüfung über die finanzstrafrechtlichen Ermittlungshandlungen durch Finanzstrafbehörde, Steuerfahndung und Finanzpolizei bis hin zur staatsanwaltschaftlichen Anordnungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren, ergeben sich zahlreiche Schnittstellenproblematiken zwischen dem Abgaben- und Finanzstrafverfahren.

Umso wichtiger sei es, sich der Grenzbereiche bewusst zu werden und zu erkennen, welche Maßnahmen erforderlich, geboten sowie zulässig oder jedenfalls zu vermeiden sind.

Im Rahmen des Jahresdialogs diskutieren die Vortragenden aus der Beratungspraxis und Behörde unter der Leitung und Moderation des auf Finanzstrafrecht spezialisierten Anwalts Christian Eberl (Verteidiger in Strafsachen) und dem fachlichen Kernteam Mario Felice, Erich Leopold und Rainer Obermann aktuelle wesentliche Fragestellungen aus diesem Grenzbereich.

Die Veranstaltung richtet sich an Profis, die Betonung liegt laut Veranstaltern auf einem intensiven Dialog Beratung und Behörde (Finanz und Justiz).

Christian Eberl ©Steindl

Finanzstrafrechtliche Risiken treten vielfach schon in einer „normalen“ Betriebsprüfung auf, man erkennt sie nur nicht, das hat sich auch im Nachhinein für viele Abgabepflichtige, ja auch für Berater, schmerzhaft gezeigt, sagt Christian Eberl: „Die Risiken sind enorm. Deshalb müssen jedenfalls Berater erkennen, was passiert und wo der Grenzbereich zum Finanzstrafrecht überschritten wird. Dies wird im Seminar aufgezeigt. Und zwar schwerpunktmäßig aus der Sicht von Justiz und Finanzverwaltung im Rahmen einer Doppelkonference.“

Zusätzlich haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit mit den Vortragenden in einen Dialog zu treten – zum unmittelbaren Nutzen für alle, so Eberl.

Link: Jahresdialog Finanzstrafrecht

 

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