Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Was jetzt mit Thomas Cook-Urlaubern passiert

Wien. Allianz Partners in Österreich holt Thomas Cook-Urlauber nach Hause: Oft kann auch der ganze Urlaub konsumiert werden, heißt es.

Gute Nachrichten für die im Zuge der Thomas Cook-Insolvenz im Ausland gestrandeten Österreicherinnen und Österreicher hat nach eigenen Angaben der „Abwickler“, nämlich Allianz Partners (AWP P&C S.A.).

Allianz Partners ist der vertraglich vereinbarte Abwickler für die Pauschalreisenden von Thomas Cook in Österreich. Man sichere gemeinsam mit Swiss Re Corporate Solutions, dem Thomas Cook Austria AG-Insolvenzversicherer, nicht nur die Übernahme der Hotelkosten der Reisenden am Urlaubsziel und die Kosten der Rückreise, sondern stelle auch eine direkte Abrechnung mit den Fluggesellschaften und Hotels sicher. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt.

Konkret bedeutet das für eine große Zahl der Reisenden laut Abwickler Folgendes:

  • Urlauber, die sich bereits in der Destination befinden, können ihren Aufenthalt wie geplant fortsetzen.
  • Die offenen Forderungen der Hotels müssen nicht vom Kunden vor Ort beglichen, sondern können vom Hotel direkt mit Allianz Partners (AWP P&C S.A.) verrechnet werden.
  • Urlauber können ihren Rückflug in der Regel wie geplant antreten, ohne zusätzliche Kosten für das Rückflugticket aufwenden zu müssen.
  • Durch die Kostenübernahme werde sichergestellt, dass die offenen Forderungen der Fluglinien für den Rücktransport über Allianz Partners beglichen werden.

Die Kostenübernahme wurde von Allianz Partners an die Thomas Cook Austria AG, die Reisebüros sowie Fluggesellschaften offiziell schriftlich mitgeteilt. Die Thomas Cook Austria AG habe ihrerseits die Fluggesellschaften und Hotels informiert.

Dadurch werde sichergestellt, dass die Kunden der Thomas Cook Austria AG ihre Rückreise wie geplant antreten können. Mit mehreren Vollcharter- und Teilcharter-Flügen, z.B. der Austrian Airlines, sei die Rückreise nach Österreich für die ersten Reisenden gesichert.

„Die Versicherungssumme reicht“

Thomas Cook Austria AG hat für die Pauschalreisenden eine Versicherung mit einer Gesamtdeckung von 22 Mio. Euro bei Swiss Re Corporate Solutions abgeschlossen. Nach den Informationen, die Allianz Partners als Abwickler derzeit vorliegen, sei diese Summe aller Vorrausicht nach ausreichend, um die Ansprüche der betroffenen Reisenden aus der Pauschalreiseverordnung abzudecken.

Eine finale Entscheidung über die Zukunft der Thomas Cook Austria AG werde in der kommenden Woche erwartet, sodass sich die Situation für jene Thomas Cook Kunden, deren Reise noch bevorsteht, ebenfalls in Kürze klären sollte. Allianz Partners arbeite mit allen Partnern daran, schnellstmöglich Klarheit für die Abreisen ab dem 5. 10. 2019 zu bekommen.

Der österreichische Masseverwalter von Thomas Cook Austria, Günther Hödl, stellt sich laut Medienberichten jedenfalls bereits auf eine Schließung und Liquidierung von Thomas Cook in Österreich ein. Hödl empfiehlt ebenso wie Allianz Partners allen Reisenden, sich an den Abwickler und nicht an den Masseverwalter zu wenden. Im Konkursverfahren sei womöglich gar keine Quote zu erwarten.

ÖAMTC: „Lücken im Pauschalreisegesetz“

Kritik kommt unterdessen vom ÖAMTC: Die Thomas Cook-Pleite zeige Lücken im Pauschalreisegesetz auf. Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters muss Storno möglich sein, lautet die Forderung. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner fordert erstens eine klarere Informationspflicht, ob der insolvente Reiseveranstalter geplante Reisen noch durchführen kann oder nicht. Und zweitens müsse gesetzlich veranktert werden, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters zu kostenlosem Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.

Bei der aktuellen Gesetzeslage könne ein gebuchter Thomas Cook-Urlaub nicht kostenlos storniert werden, kritisiert Pronebner: „Die dringende Frage für Urlauber lautet, ob sie eine Ersatzreise buchen oder warten sollen.“ Daher hätten insbesondere Urlauber, die sich auf die Herbstferien oder den Weihnachtsurlaub freuen, nun die Qual der Wahl, ob sie letztlich mit keiner oder unter Umständen mit zwei bezahlten Reisen für den gleichen Zeitraum dastehen, wenn sie sich rechtzeitig um Ersatz gekümmert haben. „Diese rechtliche Lücke gehört geschlossen, sodass eine Insolvenz des Veranstalters immer zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigt“, fordert die Juristin des Mobilitätsclubs.

 

Weitere Meldungen:

  1. DSR kauft Thurnher’s Alpenhof am Arlberg mit Hogan Lovells
  2. Sandra Stichauner wird neue CMO der Österreich Werbung
  3. Airbnb führt „Später bezahlen“ mit Klarna ein: Wohnung auf Raten
  4. D.A.S. warnt vor Fakes auf Reiseplattformen: So erkennt man Betrüger