Das BMF widmet sich in EAS 3416 der Frage, ob ein Glasfasernetz unbewegliches Vermögen iSd Art 13 Abs 2 DBA-Großbritannien darstellt und Österreich als Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht an einer Anteilsveräußerung erlangt (Zusammenfassung samt Antwort: Mag. Stefan Haas). Ob sich eine nach dem Bilanzstichtag abgegebene Patronatserklärung laut BFG werterhellend oder wertbeeinflussend auswirkt, erfahren Sie in der Entscheidungszusammenfassung von Mag. Ursula Dornhofer.
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