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Bildung & Uni, Business, Steuer

Steuer-Bremse kann Managergehälter nicht zügeln

Manager-Gagen. Erinnern Sie sich noch? 2014 wurde ein steuerliches Abzugsverbot für Spitzengehälter eingeführt. Gewirkt hat es laut einer WU-Studie nicht.

Das Abgabenänderungsgesetz 2014 schaffte eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern über 500.000 Euro für Unternehmen. Das Ziel war es, dem zunehmenden Einkommensgefälle im Bereich der Erwerbsbezüge entgegenzusteuern, erinnert die WU Wien in einer Aussendung.

Eine aktuelle Studie von Tobias Bornemann und Mariana Sailer vom Institut für Accounting & Auditing der WU sowie Martin Jacob von der WHU – Otto Beisheim School of Management zeige nun allerdings, dass weder die Gehälter im Management noch deren Entwicklung dadurch beeinflusst wurden.

Steuer-Änderung von Rot-Schwarz

Im Februar 2014 verabschiedete die Koalition aus SPÖ und ÖVP das Abgabenänderungsgesetz 2014 nach ihrer Regierungsübernahme in Österreich sehr zügig. Mit dem Erlass des Gesetzes wurde auch eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern über 500.000 Euro für Unternehmen beschlossen. Folglich stieg so die Steuerbelastung für jene Unternehmen, die Gehälter für Einzelpersonen über diese Grenze hinaus zahlten.

Gerechtfertigt wurde der Vorstoß damit, dass es ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sei, dem zunehmendem Einkommensgefälle im Bereich der Erwerbsbezüge entgegenzusteuern. Studien-Koautorin Mariana Sailer: „Damals ging man – unabhängig von den Positionen zur Reform – auf fast allen Seiten der Interessensvertretungen davon aus, dass durch die Reform die Gehälter für Management-Positionen sinken würden, weil die steuerliche Belastung für die Unternehmen ansteigt und damit auch die Zahlungsbereitschaft der Unternehmen abnehmen würde“.

Keine Gehaltseinbußen, mehr Risiko für Unternehmen

Bornemann, Sailer und Jacob untersuchten nun in einer Studie die Auswirkungen der Reform auf die Gehälter, deren Abzugsfähigkeit beschränkt wurde. Die Untersuchung fußt laut den Angaben auf Daten österreichischer Unternehmen von 2012 bis 2017 und anderen europäischen Ländern sowie den USA, um einen internationalen Gehaltsmaßstab zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse machen deutlich, dass die betroffenen Gehälter in Österreich in Folge der Reform weder zurückgingen, noch vergleichsweise in ihrer Entwicklung stagnierten. Damit tragen die Managerinnen und Manager selbst nicht die steuerlichen Folgen der Reform, heißt es. In Zahlen:

  • Für die betroffenen Firmen macht der Steueranstieg ungefähr vier Prozent der durchschnittlich gezahlten Unternehmenssteuern aus.
  • Die Kosten für Vorstandsvergütungen stiegen um rund 17 Prozent nach Einführung der Abzugsbeschränkung.

„Wir sehen, dass die höhere Belastung innerhalb der Unternehmen vermutlich durch eine Verringerung der liquiden Mittel ausgeglichen wird, wodurch die Unternehmen letztlich weniger krisenfest werden und die erhöhte Steuerbelastung letztendlich die Anteilseignerinnen und Anteilseigner der Unternehmen trifft“, so Koautor Tobias Bornemann.

 

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