Wien. Der OGH hat eine Preisklausel der EVN gekippt, seither fordert der VKI die Rückzahlung der entsprechenden Beträge. Nun weist die EnergieAllianz Austria die Forderung zurück.
Gestern hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den Sieg gegen Energieversorger EVN vor dem OGH verkündet: Demnach war eine in der Vergangenheit von der EVN eingesetzte Preisanpassungsklausel ungültig.
Die EVN müsse die aus den Preiserhöhungen der letzten Jahre eingenommenen Beträge also an die Kunden zurückzahlen, so der VKI – und das gelte vermutlich auch für andere Energieversorger, die diese Klausel im Einsatz hatten.
Nun reagieren die betroffenen regionalen Energievertriebsgesellschaften der EnergieAllianz Austria (EAA), bei denen die EVN ein prominentes Mitglied ist. Man nehme den Beschluss des OGH zur Kenntnis, heißt es in der Stellungnahme. Gleichzeitig wird festgehalten, dass aus der Entscheidung des OGH keine Rückzahlungsverpflichtung abzuleiten sei.
„Es ging nur um die Verwendung der Klausel“
Die Entscheidung des OGH ist in einem Verbandsklageverfahren gemäß §§ 28 ff KSchG ergangen, so die EAA: „Gegenstand des Verfahrens war einzig, dass die Verwendung einer – branchenüblichen – Klausel zur Preisfixierung unterlassen wird. Daraus können keine Individualansprüche für Vertragspartner der EnergieAllianz Austria abgeleitet werden.“
In der EnergieAllianz haben sich einige der größten ostösterreichischen Stromunternehmen zusammengeschlossen. Die Mitglieder sind konkret:
- Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG
- EVN Energievertrieb GmbH & Co KG
- Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG
Link: EAA