Buch. Anwendungen der Künstlichen Intelligenz liegen im Trend – ob Rechtschreibprogramme, Kaufempfehlungen, Assistenzsysteme im Auto oder Staubsaugroboter. Was kann KI – und was darf sie?
Künstliche Intelligenz (KI, AI) begegnet uns bereits regelmäßig im Alltag. Wir nutzen solche Systeme, ohne dass uns bewusst ist, wie oder warum eine Entscheidung dabei zustande kommt, heißt es bei Verlag Manz.
Das neue Buch „Künstliche Intelligenz – rechtliches und technisches Grundwissen“ soll eine technische Grundeinführung in die Funktionsweise von künstlicher Intelligenz und darauf aufbauend eine rechtliche Einordnung von Sachverhalten mit KI-Bezug in verschiedenen Bereichen bieten, und zwar auch für Nicht-Techniker.
Die Bandbreite der Themen spannt sich vom Arbeitsrecht über den Datenschutz bis hin zu Haftungsfragen, Blockchain und Smart Contracts sowie Immaterialgüterrechten.
Was kann – und was darf Artificial Intelligence?
Einen Schwerpunkt bildet die Frage, wo, in welcher Form und in welchem Ausmaß künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf und wo besser nicht – bzw. wer im Sinne eines Menschenvorbehalts diese Punkte definiert. Immerhin gibt beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den EU-Bürgern in bestimmten Situationen das Recht, im Umgang mit Unternehmen mit einem Menschen statt einem Algorithmus kommunizieren zu können.
Weitere Fragestellungen, die in der Neuerscheinung behandelt werden:
- Wie funktioniert maschinelles Lernen?
- Welche technischen Probleme ergeben sich beim Einsatz von künstlicher Intelligenz?
- Wie kann künstliche Intelligenz in Smart Contracts genützt werden?
- Was bedeutet Medien- und Technikneutralität des Rechts?
- Kann künstliche Intelligenz zu Diskriminierungen führen?
- Wer ist schuld und wer haftet bei einem Schaden?
- Ist Data Mining datenschutzrechtlich zulässig?
Die Neuerscheinung ist als Praxishandbuch konzipiert und wendet sich u.a. an Profis, die mit den aktuellen Einsatzgebieten der Künstlichen Intelligenz als Produzenten, Anwender oder Beobachter entsprechender Tools befasst sind.
Die Autoren
Die Verfasser sind:
- FH-Prof. Mag. Dr. Peter Burgstaller, LLM (LSE), Rechtsanwalt und Fachhochschulprofessor für IT- und IP-Recht, Gerichtssachverständiger für Urheberfragen/Medienwesen.
- FH-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Eckehard Hermann, Fachhochschulprofessor für Sichere Softwaresysteme.
- FH-Prof. Dr. Harald Lampesberger, MSc, Fachhochschulprofessor für Cloud Security und Information Risk Management.
Link: Manz