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Betriebliche Rechtsschutzversicherung: 10 Dinge, die Sie wissen müssen

©bnenin / stock.adobe.com

Was Sie wirklich absichern wollen, welche Details wichtig sind, was im Kleingedruckten steht – und was niemals versichert wird. 10 Tipps, die Sie vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lesen sollten.

Als Selbständiger, Firmeninhaber oder Geschäftsführer tragen Sie ein nicht unerhebliches Risiko. Ihre Verantwortung reicht von steuerrechtlichen Aspekten über Haftungen gegenüber Kunden und Dritten bis hin zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Um dieses Risiko abzufedern, verzichtet daher kaum ein Unternehmen auf einen Firmen-Rechtsschutz.

Eine Rechtsschutzversicherung ist dazu da, ungerechtfertigte Forderungen oder Anschuldigungen gegen Sie abzuwehren beziehungsweise Ihre Ansprüche gegen Ihre Kunden durchzusetzen, beschreiben die Experten der D.A.S. Rechtsschutz AG die Funktionsweise kurz.

Damit die Versicherung im Notfall das leisten kann, was Sie wirklich versichert haben wollen, müssen Sie schon bei Abschluss auf einzelne Aspekte achten. Die Erfahrung zeigt: Oft werden Vertragsdetails zu wenig beachtet oder es werden Leistungen vorausgesetzt, die gar nicht im Vertrag enthalten sind.

Diese 10 Tipps können Ihnen helfen, nichts zu übersehen.

1. Prüfen Sie, was Sie wirklich brauchen

Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen und Ihrem Unternehmen in vielen verschiedenen Bereichen helfen:

  • Sie kann Ihnen in strafrechtlichen Belangen beistehen, z.B. wenn vom Finanzamt Anschuldigungen eines Steuervergehens kommen.
  • Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten helfen: z. B. bei der Anfechtung einer Kündigung durch einen Mitarbeiter.
  • Und sie springt bei Streitigkeiten aus Verträgen ein – zum Beispiel dann, wenn einer Ihrer Kunden nicht zahlen will.

Rechtsschutzversicherungen werden meist als Pakete angeboten – und diese unterscheiden sich erheblich.

D.A.S. Firmen-Rechtsschutz

Gehen Sie daher vorab die einzelnen Bereiche Ihres Unternehmens durch und machen Sie sich klar, wo rechtliche Probleme auftauchen könnten.

  • Wenn Sie möglicherweise keine Angestellten haben (und auch keine aufzunehmen planen) werden Sie keinen Arbeitsgerichts-Rechtsschutz benötigen.
  • Wenn Sie keine Immobilien-Objekte vermieten, brauchen Sie keinen Rechtsschutz für Vermieter.
  • Wenn Sie sehr teure, sensible Geräte einsetzen und befürchten, dass Ihre Haftpflichtversicherung nicht immer den vollen Schaden ersetzen will, macht es Sinn, einen Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Versicherungen abzuschließen.

Achten Sie darauf, dass die von Ihnen identifizierten Risikobereiche auch explizit im Vertrag angeführt sind. Schauen Sie im Allgemeinen Vetrags-Rechtsschutz dabei unbedingt auch auf die versicherten Streitwerte.

2. Pkw und Lkw müssen eigens angeführt sein

Was viele nicht wissen: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen ist bei vielen Versicherungsmodulen ausgenommen. Werfen Sie also einen Blick darauf, denn Sie könnten gerade hier Schutz benötigen – und Ihre bestehende Haftpflichtversicherung ist keine Rechtsschutzversicherung!

Der Unterschied ist Folgender: Eine Haftpflichtversicherung deckt bei einem Unfall die Schadenersatzforderungen ab, die gegen Sie geltend gemacht werden (z. B. Reparaturkosten für den gegnerischen Wagen, wenn Sie einen Unfall verursachen).

Eine Rechtsschutzversicherung hingegen hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzforderungen oder bei Streitigkeiten aus vertraglichen Ansprüchen. Darüber hinaus gewährt sie Schutz in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden.

Ein Fahrzeug-Rechtsschutz beinhaltet etwa

  • einen Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz (für Rechtsstreitigkeiten nach Unfällen)
  • einen Führerschein-Rechtsschutz (falls Ihnen der Führerschein entzogen wird)
  • einen Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (für Probleme beim An- und Verkauf Ihres Wagens)
  • eine Ausfallversicherung für Körperschäden (wenn Ihr gerichtlich zugesprochener Anspruch auf Schmerzensgeld beim Gegner uneinbringlich ist)
  • einen Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen.

3. Wie viel Beratung brauchen Sie?

Gute Beratung ist in Krisensituationen das Um und Auf. Achten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung daher darauf, wie viele Beratungen durch einen Juristen oder Anwalt inkludiert sind.

Wenn sie schon abschätzen können, dass es in Ihrem Unternehmen bestimmte „Problemschwerpunkte“ gibt, sollten auch erweiterte Beratungen zu speziellen Themen inkludiert sein – etwa Inkassoberatung, strafrechtliche Präventionsberatung, Überprüfung des eigenen Webimpressums oder die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eines Testaments. Und interessant ist natürlich, dass der jeweilige Firmeninhaber und seine Familienangehörigen auch gleich im Privat-Rechtsschutz mit abgesichert sind – das bieten nicht alle Versicherungen an!

TIPP: Die D.A.S. Rechtsschutz AG schafft für ihren Kunden ein besonders umfassendes Beratungspaket. Dieses beinhaltet

  • telefonische und online Rechtsberatung durch D.A.S. eigene Juristen
  • mündliche Beratung durch einen der 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte, das sind zwei pro Gerichtssprengel
  • die Möglichkeit, in der gleichen Rechtsangelegenheit eine zweite Expertenmeinung einzuholen
  • ein 24h-Service

4. Wollen Sie auch im Ausland versichert sein?

Ob man im Ausland rechtsschutzversichert ist, hängt vom sogenannten örtlichen Geltungsbereich des jeweiligen Rechtsschutzbausteines ab. Überlegen Sie, wie oft Sie im Ausland tätig sind und welche Gefahren bestehen könnten – oft lässt sich ein Schutz vereinbaren.

In einigen Rechtsschutz-Bausteinen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa (z.B. Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz) umfasst. Andere Leistungen sind auf österreichische Gerichte beschränkt(z.B. im Grundstück- und Mieten-Rechtsschutz).

Manchmal kann der örtliche Geltungsbereich auch durch Zusatzvereinbarung erweitert werden. Hier lohnt sich auf jeden Fall eine genaue Prüfung des Angebotes.

Achtung bei Geschäften mit ausländischen Partnern und Konsumenten, auch innerhalb der EU:

  • Wer Partner im Ausland hat, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Versicherungslösungen auch Streitigkeiten vor Gerichten der europäischen Union beinhalten. Das kann etwa dann nötig sein, wenn der ausländische Vertragspartner auf einen Gerichtsstandort außerhalb Österreichs beharrt.
  • Diesem Aspekt kommt besonders dann Bedeutung zu, wenn Sie mit Privatkunden im Ausland Geschäfte machen – dann gilt nämlich häufig das Konsumentenschutzgesetz des jeweiligen Landes! Ein wichtiges Beispiel ist Deutschland, wo gerade österreichische Unternehmer viele Kunden haben.
  • Sind Mitarbeiter von Ihnen im Ausland tätig – etwa auf Messen oder Montagen – ist es sehr ratsam, auf einen Versicherungsschutz in den jeweiligen Ländern zu achten. Großbritannien, mit dem Brexit, ist hier derzeit ein Unsicherheitsfaktor.

5. Achtung, Wartefristen!

Bei manchen Rechtsschutzbausteinen gibt es nach Vertragsabschluss eine Wartefrist von drei Monaten. Tritt innerhalb dieser Zeit eine Streitigkeit ein, gibt es für diesen Fall keinen Versicherungsschutz.

Wartefristen sind etwa bei Arbeitsgericht-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Grundstücks- und Mieten-Rechtsschutz oder Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz üblich.

TIPP: Die D.A.S. Rechtsschutz AG verzichtet in manchen Bausteinen auf die Wartefrist, etwa, wenn der Rechtsschutzvertrag vor dem Vertrag abgeschlossen wurde, aus dem sich eine Streitigkeit ergibt. Oder auch bei Auseinandersetzungen nach Unfallereignissen innerhalb der Wartefrist. Keine Wartefristen gibt es beim Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Fahrzeug-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz und dem Anti-Stalking-Rechtsschutz.

6. Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssummen

Grundsätzlich übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Gutachter bis zur Höhe der Versicherungssumme. Aber Achtung: Für Teilbereiche steht oft nur ein Anteil dieser Summe zur Verfügung.

Prüfen Sie, ob diese Teilsummen für Sie im Notfall ausreichend sind! Manche Versicherer bieten Pakete mit verschiedenen Versicherungssummen an. Wählen Sie das für Sie passende.

Schauen Sie besonders beim Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz, und bei Versicherungsvertragsstreitigkeiten sowie Inkasso-Rechtsschutz darauf, dass keine Sublimits (von der Versicherungssumme abweichende Obergrenze) vereinbart werden.

7. Straf-Rechtsschutz: Vergleichen Sie die Angebote!

Bei einem behaupteten Verstoß gegen das Strafrecht müssen die österreichischen Behörden (Staatsanwaltschaft, Sozialversicherung oder das Finanzamt) mit Ermittlungen beginnen. Ein Straf-Rechtsschutz hilft Ihnen, sich entsprechend zu verteidigen.

Das Angebot der Versicherer ist hier aber recht unterschiedlich: Achten Sie darauf, dass die Deckung bereits ab der ersten Ermittlungshandlung besteht und nicht erst ab dem Gerichtsverfahren.

Eine Deckung bei Vorwurf von vorsätzlichen Straftaten (d.h. wenn man Ihnen vorwirft, absichtlich einen Schaden herbeigeführt zu haben) sollte gegeben sein, damit Sie die Chance haben, Ihre Unschuld zu beweisen. Aber Vorsicht: wenn sich dann herausstellt, dass sie vorsätzlich gehandelt haben, werden die Kosten nicht übernommen bzw. zurückverlangt.

Achtung: Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden und das Gericht entscheidet, dass Sie mit einer Diversion (Zahlung eines Geldbetrags oder einer gemeinnützigen Leistung) ohne Vorstrafe davon kommen, werden die Prozesskosten in bestimmten Fällen nicht zur Gänze übernommen. Wenn Ihnen dieser Punkt wichtig ist, achten Sie darauf, dass das in Ihrem Vertrag versichert ist.

8. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: Rechnen Sie genau!

Beim Vertrags-Rechtsschutz geht es oft um unbezahlte Rechnungen. Die Höhe Ihres Versicherungsschutzes richtet sich dabei nach der Höhe Ihrer Aufträge (Streitwertgrenze). Hier ist es wichtig, dass Sie bei Vertragsabschluss immer das Gesamtvolumen Ihrer Aufträge angeben – auch wenn Sie in kleineren Teilbeträgen abrechnen. So vermeiden Sie, im Fall des Falles nicht ausreichend versichert zu sein.

Bedenken Sie auch mögliche „Ausreißer“ in der Betragshöhe. Die D.A.S. ermöglicht beispielsweise eine Überschreitung der Streitwertgrenze um 50 Prozent für einen Versicherungsfall innerhalb von zwei Jahren sowie um 100 Prozent innerhalb von fünf Kalenderjahren.

9. Selbstbehalte und Untergrenzen

Bei einer Parkstrafe die Rechtsschutzversicherung einschalten? Lohnt sich wohl eher nicht. Die meisten Rechtsschutzversicherungen setzen einen Mindestrafbetrag von 150 bis 250 Euro voraus. Für Strafen unter dieser Grenze besteht kein Versicherungsschutz.

Außerdem wird meist ein Selbstbehalt vereinbart, der in der Regel 20 Prozent der Kosten beträgt. Wer den Selbstbehalt vermeiden will, schließt einen entsprechenden Vertrag ab, muss dafür aber auch mit höheren Prämien rechnen.

10. Was nicht versicherbar ist

Es gibt Bereiche, die von Rechtsschutzversicherungen prinzipiell nicht abgedeckt werden. Dazu gehören etwa Auseinandersetzungen bei den meisten Vermögensveranlagungen, aus dem Bereich des Kartellrechts, bei Spiel- und Wettverträgen oder aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts. Genaueres findet sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

D.A.S. Firmen-Rechtsschutz

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