Wien. Die Finanzmarktaufsicht FMA verlängert die Frist, ab wann die starke Kundenauthentifizierung bei Kartenzahlungen im E-Commerce-Geschäft anzuwenden ist.
Demnach gilt nun eine Frist bis 31. 12. 2020, wie bereits von den EU-Behörden angekündigt. Auf freiwilliger Basis ist eine Anwendung natürlich auch früher möglich.
Zu den Methoden der „starken Kundenauthentifizierung“ gemäß EU-Richtlinie PSD2 gilt etwa eine 2-Faktor-Anmeldung, bei der Kunden sich bei der Anmeldung zu ihrem Konto mit einem TAN o.ä. identifizieren müssen – so wie jetzt bereits bei den Banken.
Freude bei den Unternehmen
Der Handel freut sich über die Fristerstreckung. Auch die Tourismusbetriebe sind erleichtert. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), begrüßt den Beschluss der Europäischen Bankenaufsicht, die Umstellungsphase der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, kurz PSD2) zu verlängern. Die Bemühungen der Branche hätten sich ausgezahlt: „Das sind wichtige 15 Monate, die die Betriebe brauchen werden“, so Gratzer.
Laut einer ÖHV-Mitgliederbefragung sind 18% der Zahlungen in der Branche von der Umstellung betroffen. Rund die Hälfte der Betriebe hatte bis zum Sommer noch gar nichts von der zwangsweisen Verschärfung der Sicherheitsstandards gehört.