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Recht, Veranstaltung

Events: Wolf Theiss im Dschungel, PwC in Graz und mehr

©Wolf Theiss

Wien. Rund 100 Teilnehmer kamen zum Brexit-Event von Wolf Theiss. PwC Legal eröffnete derweil sein Grazer Büro. Weitere Events befassten sich mit u.a. Baufirmen, Unternehmenskrisen und Wiener Schiedsgerichten für Russland.

Einen „Wegweiser im Brexit-Dschungel“ wollte Wolf Theiss mit der gleichnamigen Veranstaltung  liefern: Sie diente als „Kick-off“ des neuen hauseigenen Brexit Desk. Die Vorträge drehten sich um die bekannte Tatsache, dass der Austritt des Vereinten Königreichs (UK) aus der EU nicht nur eine politische, sondern auch rechtliche Zerreißprobe für die Beziehungen zwischen UK und der EU darstellt und mit welchen Änderungen Unternehmen zu rechnen haben.

Der Versuch einer Anpassung an die rechtlichen Folgen des Brexit seit dem Referendum im Jahr 2016 kommt dem Versuch gleich, einem „moving target“ zu folgen, so Kurt Retter, Leiter Regulatory & Procurement Wolf Theiss.

Laut Colin Munro, Ex-Botschafter und OSZE Repräsentant, ist die Gefahr eines harten Brexit ohne Austrittsabkommen zwischen UK und der EU weiterhin imminent (wobei die Dinge sich seither weiterentwickelt haben: Ein „Deal“ wurde von EU-Kommissionspräsident Juncker soeben auf Twitter verkündet…).

Die Brexit-Frage hat zahlreiche Problemgebiete. In den letzten Jahren hat die EU zahlreiche regulierungsrechtliche Vorgaben nicht mehr in Richtlinien, sondern in unmittelbar anwendbare Verordnungen gegossen, um die Vereinheitlichung der in den Mitgliedstaaten geltenden Regelungen voranzutreiben.

Prominente Beispiele sind die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die EU Medizinprodukte-Verordnung sowie Regelungen, die auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von EU-Bürgern und Unternehmen abzielen.

„Mit dem Brexit gelten diese europarechtlichen Vorschriften nicht mehr automatisch in UK“, erläutert Retter. Handelshemmnisse für den zwischenstaatlichen Verkehr mit UK seien somit programmiert.

Unsicherheiten im Vertragsrecht

Die Rechtsunsicherheiten stellen sich oft bereits im allgemeinen Vertragsrecht, etwa im Rahmen internationaler Lieferbeziehungen und Verträge über Dienstleistungen.

  • Ist ein etwaiger Hard Brexit ein Grund, von aufrechten Verträgen zurückzutreten?
  • Macht sich ein Vertragspartner schadenersatzpflichtig, wenn er aufgrund von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen nicht mehr das Versprochene liefern kann?

Gravierend sind die Auswirkungen auch auf Finanzunternehmen. Und noch ungeklärt ist laut Christian Hoenig und Anton Fischer (Wolf Theiss / M&A), wie mit einer nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründeten und in Österreich sesshaften Limited-Gesellschaft im Falle des Wegfalls der Niederlassungsfreiheit umzugehen ist. „Vor allem die Furcht vor der drohenden Konsequenz der unbegrenzten Haftung der Gesellschafter hat zu einer Reihe von Umgründungen geführt“, so Hoenig und Fischer.

Transaktionsrechtlich seien verstärkte Unsicherheiten auf Käufer- wie auf Verkäuferseite zu bemerken und machen sich z.B. bei der Kaufpreisfestsetzung bemerkbar. „Locked-Box-Regelungen“ werden immer beliebter, so Fischer.

PwC Legal jetzt vor Ort in Graz

PwC Legal hat mit einer Feier im aiola Schloss Sankt Veit seine neue „Sprechstelle“ in Graz eröffnet. Nach dem One-Stop-Shop-Konzept will Big Four-Multi PwC nun auch steirische Kunden vor Ort bei Vorhaben vom Mietvertrag bis zum Börsengang begleiten, heißt es.

Für die schnelle und einfache Erreichbarkeit ist lokale Präsenz von entscheidender Bedeutung, so Christian Öhner, Managing Partner bei PwC Legal und Miriam Nehajova (Leitung Wirtschaftsraum Südösterreich).

Die Keynote des Abends kam von Franz Kühmayer, Trendforscher des Zukunftsinstituts, eines Think Tanks für Zukunftsforschung mit Sitz in Frankfurt. Unter dem Titel „Mutig in die neuen Zeiten: Zukunft braucht Herzblut“ ging es um  Themen wie Digitalisierung, Klima und Energie – und einen optimistischen Blick nach vorne, den Unternehmen im Wettbewerb brauchen, so die Veranstalter.

Zürcher Kantonalbank und Huber und Partner luden ein

Veränderung prägt das Leben der Menschen – sowohl einschneidende private Ereignisse als auch mittelfristige globale Megatrends wirken sich aus. Beide haben zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Vermögen von Personen oder Familien, hieß es jetzt bei einer gemeinsamen Veranstaltung von Huber und Partner Rechtsanwälte und Zürcher Kantonalbank Österreich Anfang Oktober 2019 in Linz.

Der Umgang mit Veränderung, so die Veranstalter, sei durch rechtzeitig getroffene Vorkehrungen und professionelle Begleitung planbar. Den geladenen Gästen wurden einerseits Vorsorge, Testamentsgestaltung und Stiftungsmodelle sowie strategische Vermögensplanung nahegebracht.

Hermann Wonnebauer, CEO der Zürcher Kantonalbank Österreich: „Wir investieren besonders gerne in sich überlagernde Trends wie etwa steigende Lebenserhaltung und wachsenden Wohlstand, weil wir darin die größten Investmentchancen sehen.“

Auch aus rechtlicher Sicht sei es ratsam, laufend zu prüfen, ob „die eigene Vorsorge und damit auch jene der Nachkommen auf dem aktuellen Stand ist“, so  Eva Huber-Stockinger, Rechtsanwältin bei Huber und Partner. Neben einem klar formulierten Testament sorgen auch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung für klare Verhältnisse.

Huber-Stockinger empfiehlt, einen Notfallordner mit den wichtigsten Dokumenten wie Testament, Unterlagen zu Bankkonten und Liegenschaften, und im Fall von Unternehmern gesellschaftsrechtliche Verträge und Beschlüsse sowie Patente, Marken und Muster, zu erstellen. Auch die Kontaktdaten der Ansprechpartner, Zugangscodes und Passwörter seien im Idealfall ersichtlich.

Zur Sicherung des Vermögens und zur Versorgung von Begünstigten werden häufig Privatstiftungen eingesetzt. Auch hier sind sehr viele Formvorschriften zu beachten – und bei Fehlern drohe das Scheitern.

Bei der Vermögensweitergabe sei außerdem unbedingt zu berücksichtigen, dass komplexe Verlassenschaftsverfahren mehrere Jahre dauern können. Daher sollte man idealerweise für sofort verfügbares Vermögen für Nachkommen sorgen, etwa durch Schenkungen, Lebensversicherungen oder gemeinsame Depots zu Lebzeiten.

„Gesellschaftsrechtliche Optimierung für Bauunternehmen“

Um  „gesellschaftsrechtliche Optimierung als Chance für Bauunternehmen“ ging es jetzt bei einem Event der Wiener Kanzlei Müller Partner mit den AnwältInnen Katharina Müller, Bernhard Kall und Martin Melzer. Auf der Gästeliste standen unter anderem Teilnehmer von Leyrer & Graf, Stix & Partner oder Maler Schmidt.

Bei Bauunternehmen gehe es etwa Übernahmen bzw. den Generationenwechsel, Unternehmenskäufe, den Aufbau neuer Geschäftsfelder, Krisen in einzelnen Unternehmen und Unternehmensbereichen, oder auch die Änderung der persönlichen Verhältnisse (Heirat, Scheidung, Kinder) und von Steuergesetzen.

Besonders brisant sei aber die Haftungssituation, da sich in der Praxis der Bauschadensfälle potenzielle Mängel vielfach erst nach Jahren oder nach Jahrzehnten zeigen. Letztlich können bis zu dreißig Jahre nach einem Schadensfall Ansprüche an das Bauunternehmen herangetragen werden.

Auch aus der klassischen ARGE-Situation ergeben sich hohe Risiken (Solidarhaftung) für die beteiligten Bauunternehmen, heißt es. Aus Sondergesetzen wie AusländerbeschäftigungsG, ArbeitskräfteüberlassungsG oder Lohn- und SozialdumpingG, die in der Baubranche oftmals unterschätzt werden, können empfindliche Strafen resultieren.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen können hier Wirkung zeigen: So könne etwa das Risiko aus besonders schwierigen Geschäftsbereichen durch eine Spaltung begrenzt oder eine Unternehmensnachfolge für den Nachfolger ohne erheblichen Liquiditätsabfluss durch gesellschaftsvertragliche Regelungen sichergestellt werden.

Mittelstandstagung 2019 mit ScherbaumSeebacher

Die Tageszeitung Die Presse veranstaltete mit ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte als Kooperationspartner im Raiffeisen Forum Wien Anfang Oktober ihre Mittelstandstagung: Unter dem Motto „Mittelstand im Mittelpunkt” sprach u.a. Clemens Jaufer, Partner bei ScherbaumSeebacher, über das Thema „Finanzierungsstrategien als Erfolgsfaktor in herausfordernden Unternehmenssituationen”.

„Im Falle von Unternehmenskrisen ist die Vorsorge besonders wichtig. Menschen zeigen hier jedoch oft die gleichen Verhaltensmuster wie bei ihrer Gesundheit: Der Arzt wird erst aufgesucht, wenn das Bein wehtut. Als Unternehmer sollte man jedoch präventiv denken und sich auf alle möglichen Szenarien vorbereiten“, so Jaufer.

Österreichs Schiedsverfahren in Moskau präsentiert

Mitte Oktober fand in der österreichischen Botschaft in Moskau eine Konferenz zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit statt. Gastgeber für das russische Business-Publikum waren Vienna International Arbitral Centre, Arbitration Austria, die International Chamber of Commerce und Johannes Eigner, österreichischer Botschafter in Moskau. Die Veranstaltung sollte den Standort Österreich für Schiedsverfahren propagieren.

Marko Szucsich, Head of Russian Desk bei Baier Rechtsanwälte, war einer der Vortragenden. Seine Rede zum materiellen Recht in Österreich „Austrian Substantive Law – A Safe Option for International Contracts“ hielt der Anwalt auf Russisch, so die Kanzlei.

Laut den Angaben war Szucsich in den letzten drei Jahren in insgesamt sieben Schiedsverfahren mit einem Gesamtvolumen von rund 430 Millionen Euro involviert. In zahlreichen Schiedsverfahren mit Russland-Bezug sei er Vorsitzender oder Einzelschiedsrichter. Die Konferenz in Moskau sei gut besucht gewesen und habe einen Impuls gesetzt, um den Standort Österreich für Schiedsverfahren aktiv zu bewerben, heißt es.

 

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