Das aktuelle E-Paper widmet sich unter anderem folgenden Themen: Ist primärer Zweck einer als Pacht- und Servitutsvertrag bezeichneten Vereinbarung die Einräumung eines Nutzungsrechts an Grundstücken zum Betrieb einer Windkraftanlage, so ist vom Vorliegen eines Bestandvertrags iSd § 33 TP 5 Gebührengesetz auszugehen. (Zusammenfassung des BFG-Erkenntnisses von MMag. Dr. Michaela Petritz-Klar). In einem anderen Fall war strittig, ob Verluste einer GmbH, die bis zur Feststellung der Tätigkeit als Liebhaberei entstanden sind, im Rahmen einer Verschmelzung auf die übernehmende Körperschaft übergehen. (Zusammenfassung der VwGH-Entscheidung von Jan Knesl, MSc / Mag. Pavel Knesl / Mag. Michael Zwick-Pevny).
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