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Business, Recht

Post AG soll 18 Mio. Euro DSGVO-Strafe zahlen

Wien. Österreichs Datenschutzbehörde verhängt eine Verwaltungsstrafe in Rekordhöhe gegen die Österreichische Post AG (nicht rechtskräftig). Die Post will berufen.

Die Datenschutzbehörde (DSB) hat nach Durchführung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens mit Straferkenntnis vom 23. 10. 2019 eine Verwaltungsstrafe von 18 Millionen gegen die Österreichische Post AG (ÖPAG) verhängt, wie die Behörde mitteilt.

„Verarbeitung von Daten über politische Affinität verstößt gegen DSGVO“

Die Datenschutzbehörde sah es demnach nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass die ÖPAG durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die DSGVO verstoßen hat.

Darüber hinaus wurde u.a. eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt, weil dies keine Deckung in der DSGVO finde.

Diese Rechtsverletzungen seien rechtswidrig und schuldhaft begangen worden, weshalb die Verwaltungsstrafe in oben genannter Höhe angemessen war, um andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten, so die Behörde.

Die Post AG wehrt sich

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, es kann dagegen innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Die Post wird das auch tun: Sie hat heute im Rahmen der Bekanntgabe ihrer Quartalsergebnisse angekündigt, gegen den Bescheid erster Instanz Rechtsmittel ergreifen zu wollen.

Basierend auf der guten Entwicklung im Kerngeschäft peile die Post für das Jahr 2019 in Summe ein stabiles operatives Ergebnis (EBIT) an, welches diverse Anlaufkosten zum Aufbau des Finanzdienstleistungsgeschäfts inkludiert, wie es heißt: Nicht inkludiert sei dabei eine Rückstellung für die Verwaltungsstrafe der DSB.

 

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