Digitales Recht. Eine ALES-Tagung thematisiert den rechtlichen Umgang mit künstlicher Intelligenz, von Haftung und Verbrechensbekämpfung bis Datenschutz.
Die fortschreitende Digitalisierung stellt auch das Recht vor neue Herausforderungen, so die Veranstalter: Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz – Fluch oder Segen“ beschäftigt sich das Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) der Universität Wien aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven mit zukunftsweisenden Fragestellungen.
Eine Tagung zu dem Thema findet am Montag, 11. November 2019 in der Sky-Lounge der Universität Wien statt.
Das Thema und die Teilnehmer
Künstliche Intelligenz (KI) soll menschliche Arbeit auslagern, Effizienz und Produktivität steigern und den Alltag erleichtern. Im Umgang mit dieser neuen Technologie bewege man sich rechtlich aber noch auf unsicherem Terrain. Es ergeben sich insbesondere Fragen wie:
- Wer haftet für eintretende Schäden durch Künstliche Intelligenz?
- Wie lässt sich KI in der Verbrechensbekämpfung nutzen?
- Was geschieht mit unseren Daten und wer hat Rechte daran?
Am Beginn der Tagung steht ein gemeinsamer Vortrag von Siegfried Vössner, Professor am Institut für Maschinenbau- und Betriebsinformatik der TU Graz, und Gerhard Friedrich, Dekan der Fakultät für Technische Wissenschaften der Universität Klagenfurt. Sie gewähren Einblicke in die Themenstellung aus der Perspektive der Ingenieurwissenschaften.
Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg, setzt sich sodann mit künstlicher Intelligenz aus Sicht des Strafrechts und der Rechtsphilosophie auseinander.
Anschließend wird Brigitta Zöchling-Jud, Professorin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, Einblick in zivilrechtliche Haftungsproblematiken mit Bezug auf KI geben. Mit KI-geleiteter Kriminalanalyse befasst sich Jacques Huberty vom Bundeskriminalamt.
Abgerundet wird die Vortragsreihe durch Ausführungen von Nikolaus Forgó, Professor für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Universität Wien, über datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes künstlicher Intelligenz.