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Business, Recht

Schweizer Gericht will alle Handymasten prüfen

Bundesgericht Lausanne ©Schweizerisches Bundesgericht

Lausanne. Das Schweizerische Bundesgericht lässt nach einer Klage wegen möglicher Handy-Strahlengefahr alle Mobilfunkanlagen des Landes überprüfen.

Es ist ein ungewöhnlicher Gerichtsentscheid, berichtet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) – und er komme für die Mobilfunkbranche ungelegen, denn die breite Einführung der neuen 5G-Handynetze steht bevor (so wie auch in Österreich und Deutschland).

Das Schweizerische Bundesgericht (Tribunal Fédéral), die höchste Gerichtsinstanz der Eidgenossenschaft, ordnet in einem Entscheid demnach „die schweizweite Kontrolle von Mobilfunkanlagen“ an. Konkret zweifle das Bundesgericht daran, dass die Mobilfunkanlagen überall korrekt kontrolliert werden. Es weist das Bundesamt für Umwelt an, die entsprechenden QS-Systeme (QS steht für Qualitätsssicherung) im ganzen Land zu überprüfen.

Der Qualitätssicherung wird nicht mehr vertraut

Das ist neu, denn bis jetzt verließ sich die Gerichtsbarkeit in der Schweiz darauf, dass die QS-Systeme dafür sorgen, dass die jeweiligen Anlagen die Strahlenschutz-Grenzwerte einhalten. Doch in dem gegenständlichen Verfahren hatten Gegner eines Anlagen-Ausbaus im Kanton Thurgau erfolgreich darauf verwiesen, dass kürzlich erfolgte Überprüfungen deutliche Mängel festgestellt hatten.

Konkret waren im Jahr 2015 in der Schweiz 14 Mobilfunkanlagen im Rahmen einer Studie überprüft worden. Diese hatte in acht Fällen – also mehr als der Hälfte – Abweichungen von der Baubewilligung festgestellt. Die betreffenden Sendemasten waren meist zu hoch ausgefallen, oder anders aufgestellt worden als bewilligt.

Damit stimmen aber die den QS-Systemen zugrunde gelegten Daten nicht mehr, so die Kläger: Die Systeme könnten nicht mehr überprüfen ob die Anlagen die Strahlen-Grenzwerte einhalten, weil diese von der konkreten Aufstellung und Entfernung zu bewohnten Räumen abhängen.

Tatsächliche Überschreitungen sind damit noch nicht festgestellt worden, wohlgemerkt – bloß die Gefahr, dass es sie trotz QS-Systemen gibt. Das Schweizer Bundesgericht greift als Konsequenz jetzt zu ungewöhnlichen Maßnahmen und verdonnert die Exekutive zur Überprüfung aller Anlagen, so die NZZ.

 

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