Digitalisierung. Telekomriese A1 wirbt für den Einsatz von EU-Cloud-Speichern: So verpflichten etwa Frankreich und Hessen Behörden teilweise schon dazu.
Der gesamte deutschsprachige Raum kam 2018 laut einer Aussendung des Telekommunikationsanbieters auf einen Cloud-Umsatz von rund 2,1 Mrd. Euro, wobei die großen internationalen Anbieter, wie z.B. Google, Amazon und Microsoft, 63 % dieses Marktes abdecken.
Allerdings unterliegen die amerikanischen Cloud-Anbieter dem US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data) und müssten, auf Anordnung von US-Gerichten, Daten freigeben, egal ob die betreffenden Server in New York oder in Wien stehen.
Mehr Schutz durch EU-Cloud
Europäische Cloud-Lösungen, die nicht dem US CLOUD Act unterliegen, würden daher dringend benötigt. Dank strengerer Datenschutzbestimmungen in der EU (GDPR/DSGVO) böten Rechenzentren europäischer Cloud-Anbieter einen wichtigen Vorteil im Vergleich zu US-amerikanischen Betreibern, so A1 – nämlich eine deutlich größere Kontrolle über die Daten.
Mathias Nöbauer, Director Cloud bei A1 Digital: „Frankreich verpflichtet z.B. bereits jetzt Behörden, ihre Daten in einer ‚EU-Cloud‘ zu lagern. Auch in Hessen dürfen persönliche Daten von Lehrern und Studenten nicht in US-Clouds gespeichert werden.“
„A1 Digital kann mit Servern in Deutschland, der Schweiz und Österreich garantieren, dass Kunden-Daten immer im Land bleiben. Dies ist technisch kein Problem. Noch dazu können wir als ‚DACH-Cloud‘ mit Exoscale Storage und Rechenleistung bis zu 30 % günstiger anbieten als große US-Konzerne“, meint Nöbauer.