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Business, Recht

Mehr Geld vom Staat statt Kartellstrafen für VKI

Parlament. SPÖ und FPÖ haben ein neues Finanzierungsgesetz für VKI beantragt. Es soll die Verbraucherschützer auf Dauer finanziell absichern. Geld aus Kartellstrafen gäbe es nicht mehr.

Ein von SPÖ und FPÖ gemeinsam im Budgetausschuss beantragtes neues VKI-Finanzierungsgesetz zielt darauf ab, die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation dauerhaft sicherzustellen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Demnach soll der Bund jährlich 4,75 Mio. Euro an den VKI überweisen, und zwar beginnend 2020 und wertgesichert. Im Gegenzug hätte der VKI vertraglich vereinbarte Leistungen im Bereich des Verbraucherschutzes zu erbringen.

Dabei werden im Gesetz insbesondere Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Verbandsklagen sowie die Führung von Musterprozessen genannt – also die bestehenden VKI-Schwerpunkttätigkeiten.

Kartellstrafen kommen zu spät

Wirksame Kontrollen sollen sicherstellen, dass der VKI die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet, heißt es. Gleichzeitig wollen SPÖ und FPÖ ausdrücklich verankert wissen, dass der Bund als Geldgeber den VKI nicht zwingen kann, gegen seine Grundsätze und gegen Verbraucherinteressen zu handeln.

Eine direkte Widmung von Kartellstrafen für den VKI – wie derzeit – ist dagegen nicht mehr vorgesehen. Begründet wird die Initiative von Markus Vogl (SPÖ) und Peter Wurm (FPÖ) damit, dass der VKI seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Verbraucherrechten leiste und man auf die geänderte Finanzlage durch den sukzessiven Rückzug von drei der vier Gründungsmitglieder reagieren müsse. Ohne gesetzlichen Förderanspruch könne der VKI seine bisherigen Leistungen nicht mehr aufrechterhalten.

Budgetäre Zusatzkosten von 600.000 Euro pro Jahr

Derzeit beträgt die Basisförderung für den VKI laut Antrag 1,6 Mio. €. Dazu kommen Geldbußen aus Kartellstrafen in der Höhe von jährlich 1,5 Mio. €, die allerdings oft sehr spät fließen und damit nicht mehr im laufenden Kalenderjahr verwendet werden können, wie Vogl und Wurm zu bedenken geben.

Weiters hat der Bund mit dem VKI verschiedene Werkverträge für bestimmte Leistungen abgeschlossen, für die rund 1,05 Mio. € pro Jahr überwiesen werden.

Eine Beschlussfassung des Gesetzes würde somit budgetäre Zusatzkosten von 600.000 € verursachen, was SPÖ und FPÖ zufolge dem zusätzlichen Finanzierungsbedarf des VKI entspricht.

Link: Parlament

 

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