Ombudsstelle. 2018 gab es über 5000 Anfragen, die Zahl der Beschwerden sank deutlich.
Seit knapp 12 Jahren beraten Richterinnen und Richter in den Justiz-Ombudsstellen die österreichische Bevölkerung in Beschwerdefällen und geben Auskunft zu rechtlichen Anliegen.
Bundesweit wurden 2018 insgesamt 5.148 Eingaben behandelt. Etwa 51 % der Anfragen erfolgten mündlich (persönlich oder telefonisch), der Rest wurde schriftlich eingereicht (inklusive E-Mail und Fax).
Nur 16 % beschwerten sich über Urteile
In knapp der Hälfte der Anfragen (48 %) wurden die Justiz-Ombudsstellen kontaktiert, um Rat und Auskunft zu erhalten. Gesunken ist die Anzahl der Fälle, in denen die Fragesteller mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. Im Vergleich zu 2016, wo noch rund 29 % der Anfragen diese Angelegenheiten betrafen, waren es 2018 laut den Angaben nur noch rund 16 %.
Etwa ein Viertel der Anfragen (26 %) fiel laut Justizministerium nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justiz, sondern betraf beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In diesen Fällen informierte die Ombudsstelle, wer für das Anliegen zuständig ist und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung.
Antwort in wenigen Tagen
Die Organisation der Justiz-Ombudsstellen ziele darauf ab, Anfragen binnen weniger Tage zu bearbeiten. 2018 konnte etwa die Hälfte der Anfragen bereits mündlich beantwortet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug wenige Tage.
„Die Ombudsstellen bringen die bei Gericht geleistete Arbeit näher zu den Menschen und sind somit ein wichtiger Bestandteil der modernen Justiz“, meint dazu Justizminister Clemens Jabloner.
Erreichbarkeit
Die Justiz-Ombudsstellen sind bei den Oberlandesgerichten (Wien, Linz, Graz, Innsbruck) eingerichtet und Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr über die kostenlose Servicenummer 0800 800 440 11 aus ganz Österreich telefonisch erreichbar. Auch Anregungen per E-Mail sind möglich.