Wien. Die gemeinnützige Wohnwirtschaft ist ein großer Player in Österreichs Immobilienbranche. Im Sommer hat das Parlament die Spielregeln geändert.
Die gemeinnützigen Bauvereinigungen, aber auch ihre Mieterinnen und Mieter unterliegen einem umfangreichen Regelwerk. Eine Gesetzesnovelle mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ hat im Sommer u.a. die Übertragung von Wohnungen ins Eigentum leichter gemacht. Außerdem soll damit die Aufsicht gestärkt und die Spekulation bekämpft werden.
Der Kommentar
Eine Neuerscheinung im Verlag Manz widmet sich den Änderungen: Dabei werden unter Berücksichtigung der WGG-Novelle 2019 nicht nur die wohnzivilrechtlichen, sondern auch die gebarungsrechtlichen Vorschriften umfassend kommentiert, so der Verlag. Die Neuerungen:
- Mietkauf bereits nach 5 bis 20 Jahren möglich
- Konkretisierungen der „Erhaltungsarbeiten“ (Klarstellung „Sanierung größeren Umbaus“)
- Adaptierungen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur im Rahmen der Wohnbauförderung leichter möglich
- Wohnversorgung soll primär österr Staatsangehörigen (und ihnen gleichgestellten Personen) zukommen
- Forcierung von Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energieträger
Wert wurde dabei laut den Angaben auch auf die Berücksichtigung von sich in der Praxis ergebenden aber soweit ersichtlich bis dato noch nicht behandelten Fragen gelegt. Der Kurzkommentar ist auch online in der RDB zugänglich (Stand 16. 9. 2019).
Die Autoren
Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Fachautor. Ao. Univ.-Prof. Raimund Pittl lehrt am Institut für Zivilrecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.