Entschädigung. Nur noch bis 17. November 2019 haben Thomas Cook-Reisende Zeit, um Ansprüche wegen der Pleite des Reiseveranstalters anzumelden, warnt D.A.S.
Die Insolvenz des österreichischen Reiseveranstalters Thomas Cook hat in diesem Herbst für viel Aufsehen gesorgt. Viele Kunden fragten sich, wie sie ihr Geld zurückbekommen. Ansprüche aus Pauschalreisen können nur noch bis zum 17. November 2019 geltend gemacht werden, warnen die Juristen der D.A.S. Der Rechtsschutzversicherer hat für seine Versicherten die Möglichkeit eingerichtet, den Schadensfall online zu melden.
Wann Ansprüche bestehen
Grundsätzlich gilt: Wer bei Thomas Cook (bzw. Neckermann Reisen Österreich) eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen im Sinne der Pauschalreiseverordnung (PRV) gebucht hat, kann seine Ansprüche auf Kostenerstattung und Entschädigung beim „Abwickler“, nämlich AWP P&C S.A. (Allianz Travel) geltend machen. Allerdings eben nur noch bis zum 17. November 2019. Die Postadresse lautet:
AWP P&C S.A.
Niederlassung für Österreich
Pottendorfer Straße 23-25
1120 Wien
Was benötigt wird
Laut Abwickler müssen zur Geltendmachung von Ansprüchen die entsprechenden Buchungs- und Zahlungsbestätigungen sowie eine Bankverbindung und eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes schriftlich eingereicht werden. Die Frist beträgt 8 Wochen ab Insolvenz (23.09.2019), daher das Fristende 17.11.2019.
Wer seine Ansprüche entsprechend angemeldet hat, bekommt eine schriftliche Antwort. Die Auszahlung werde nach Möglichkeit bis Jahresende vorgenommen, so AWP P&C.