Parlament. Die Übergangsregierung hat im Budgetausschuss Ergänzungen des Strafgesetzbuchs vorgelegt: EU-Subventionsbetrug und Förderungsmissbrauch.
Konkret sollen im Zuge der Korruptionsbekämpfung zwei neue Tatbestände Eingang in das Strafgesetzbuch finden, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Dabei geht es einerseits um „Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ (§ 168c StGB) und andererseits um „Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ (§ 168d StGB).
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Da letztere Bestimmung Malversationen in Bezug auf EU-Förderungen ahndet, wird gleichzeitig der Umfang von § 153b StGB („Förderungsbetrug“) auf nationale Förderungen beschränkt.
Hintergrund der ersten Regierungsvorlage dieser Gesetzgebungsperiode (1 d.B.) ist die EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug, die Österreich nun innerstaatlich umsetzt.