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Business, Recht

Virus punktet gegen Standort-Gesetz mit Anwalt Vana

Wien. Das Umweltministerium hätte seine Stellungnahme zum Standort-Gesetz nicht geheimhalten dürfen: Umweltorganisation Virus klagte erfolgreich mit Breitenecker Kolbitsch Vana.

Die Umweltorganisation Virus verkündet eine erfolgreiche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Ihr UVP-Spezialist Wolfgang Rehm: „Ex-Ministerin Köstinger hat 2018 eine kritische Stellungnahme ihres Umweltressorts zum Schramböck’schen Standortentwicklungsgesetz geheimgehalten, sowohl vor dem Parlament als auch vor uns. Wie das Höchstgericht nun entschieden hat, war die Ablehnung unseres Begehrens rechtswidrig, die Stellungnahme ist eine Umweltinformation und unterliegt daher der Auskunftspflicht.“

Die Anwälte und das Verfahren

„VIRUS – Verein Projektwerstatt für Umwelt und Soziales“ ist eine Umweltorganisation im Rahmen der Wiener Kulturwerkstätte WUK. Virus wurde in dem Verfahren (Ra 2019/07/0021-6) von Heinrich Vana vertreten, Anwalt bei der Wiener Kanzlei Breitenecker-Kolbitsch-Vana.

Virus hatte im Streit um das Standort-Gesetz zunächst ein Auskunftsbegehren nach Umweltinformationsgesetz an das BMNT gerichtet und – wenig überraschend – einen negativen Bescheid erhalten. Das Ministerium blieb dabei, seine Stellungnahme nur dem Wirtschaftsministerium enthüllen zu wollen.

Diesen Standpunkt bestätigte nach darauf folgender Beschwerde auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Dagegen erhob Virus vertreten durch Vana  außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Nun hat das Höchstgericht die angefochtene Erkenntnis des BVwG wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. „Dieses wird nun eine neue dem VwGH folgende Entscheidung treffen und im Anschluss wird wohl das Nachhaltigkeitsressort die Stellungnahme herausrücken müssen,“ so Rehm.

Eine Umweltinformation oder nicht?

Entscheidend war die Frage, ob die Stellungnahme eine „Umweltinformation“ darstellt. Nicht jede Stellungnahme (auch des Umweltressorts) stellt per se eine Umweltinformation dar, führt der VwGH selbst aus: Entscheidend sei vielmehr, ob sich das betroffene Gesetzesvorhaben bei seiner Umsetzung (zumindest wahrscheinlich) auf die im Gesetz genannten Umweltbestandteile oder -faktoren (§ 2 Z 1 und 2 UIG) auswirken wird bzw. deren Schutz dienen soll.

Ein solcher Fall wäre etwa bei einer geplanten relevanten Änderung von Genehmigungskriterien oder des Verfahrensregimes im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung denkbar, heißt es weiter: „Dies lag im konkreten Fall vor, zumal das Gesetzesvorhaben unter anderem eine Genehmigungsfiktion nach Zeitablauf für bestimmte UVP-Verfahren und damit eine relevante Änderung von Genehmigungskriterien und des Verfahrensregimes vorsah.“

Weil das BVwG, mit der Annahme, Stellungnahmen im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens könnten keine Umweltinformationen sein, das Erkenntnis mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet hat, war dieses aufzuheben, so der VwGH.

„Gesetz bleibt totes Recht“

Zum Standortentwicklungsgesetz selbst führt Virus aus, dass dies zwar in gegenüber dem Ministerialentwurf modifizierter Version beschlossen worden sei. Das am meisten kritisierte Element – die eingebaute Genehmigungsautomatik – sei aber in anderer Form erhalten geblieben, und Teile der geplanten Parteienschikanen vorweg im parallel novellierten UVP-Gesetz implementiert worden.

Dass das neue Gesetz zu massiven Verzögerungen anstelle von Beschleunigungen führen würde sei evident, habe sich aber in der Praxis noch nicht zeigen können. „Der Andrang hielt sich in Grenzen, bisher ist das StEntG totes Recht geblieben.“ Das Gesetz sei „praxisfern und offensichtlich von Menschen initiiert worden, die von Umweltverfahren keine Ahnung haben“, meint der Umweltschützer.

Dass auch die das neue Gesetzesversion insbesondere hinsichtlich der Genehmigungsautomatik unionsrechtswidrig sei, habe sich unlängst im Mahnschreiben der EU-Kommission, mit dem schon das nächste Vertragsverletzungsverfahren im UVP-Bereich gegen die Republik vorbereitet wird, gezeigt. „Eine von echten Praktikern gemachte Sanierung der Umweltverfahren in Richtung mehr Qualität ist aber ohnehin überfällig“, so Rehm.

 

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