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Recht

Nach BVT-Skandal: Mehr Schutz für Abgeordnete

Justizausschuss. Eine Drei-Parteien-Initiative will den Schutz der Informationsquellen von Abgeordneten gesetzlich verankern.

Neos, SPÖ und FPÖ wollen den Schutz der Informationsquellen von Abgeordneten gesetzlich verankern, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Das soll analog zum Redaktionsgeheimnis der Journalisten geschehen.

Zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolltätigkeit seien MandatarInnen unter anderem darauf angewiesen, vertrauliche Informationen von BürgerInnen zu verarbeiten, argumentieren Stephanie Krisper (Neos), Jörg Leichtfried (SPÖ) und Harald Stefan (FPÖ) in ihrer Initiative auf Änderung der Strafprozessordnung.

Im Zuge des BVT-Skandals wollten Ermittler laut Medienberichten das Handy der Neos-Abgeordneten Krisper beschlagnahmen lassen. Die Staatsanwaltschaft habe sich aber – unter Verweis auf das Redaktionsgeheimnis – geweigert: Krisper betreibt einen Blog und genießt daher die entsprechenden Schutzrechte.

Allerdings sei es absurd, dass eine Abgeordnete dafür einen Blog betreiben müsse, statt von vornherein geschützt zu sein, kritisierte Krisper später die Situation scharf.

Die Initiative

BürgerInnen müssen die Möglichkeit haben, sich vertrauensvoll an Abgeordnete zu wenden, um Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Identität aufgedeckt wird, so die Antragsteller.

Es sei daher notwendig, den Schutz der ungestörten Kommunikation zwischen Abgeordneten und BürgerInnen durch ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht abzusichern, heißt es in der Begründung des Drei-Parteien-Antrags.

 

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