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Bildung & Uni, Recht, Tech

Buch: So klappt Startup Investing in der Praxis

©Linde

Gastbeitrag. Eine neue Gründerzeit ist ausgebrochen: Eine Einführung in das Investieren in Startups geben Bernhard Rieder und Lukas Schmidt, Anwälte bei Dorda und Autoren des neuen Buches „Startup Investing“.

In den letzten Jahren war der Beginn einer neuen Gründerzeit und mit dieser die Champagnerlaune in der europäischen und heimischen VC-Szene zu beobachten. Startups sind ein immer wichtiger werdender Teil unserer Volkswirtschaft und bilden den Mittelstand von morgen.

Der englische Begriff Venture Capital (VC) wird im Deutschen wörtlich mit Wagnis- oder Risikokapital übersetzt. Wie der Begriff vermuten lässt, stellt Venture Capital eine Finanzierungsform für Unternehmen in der Frühphase dar. Im Unterschied zur klassischen Bankenfinanzierung stellt der VC-Investor dem Startup kein Fremdkapital, sondern langfristiges und mithaftendes Eigenkapital zur Verfügung im Gegenzug zu einer Startup-Beteiligung.

Anstelle von Sicherheiten für das hingegebene Kapital ist er am unternehmerischen Erfolg des Startups beteiligt, der eintreten mag oder nicht. Als Partner des Startups stellt er nicht nur Kapital zur Verfügung, sondern ist oft auch bereit, aktive Managementunterstützung zu leisten (Bereitstellung des Kontaktnetzwerks, Coaching des Managements etc).

Je früher, desto spannender

Als Faustregel gilt: Je früher in ein Startup investiert wird, desto risikobehafteter und betreuungsintensiver die Beteiligung. Dieser zeitliche Aspekt unterscheidet Venture Capital von Private Equity Investments, die üblicherweise in reifere Unternehmen investieren. Diese haben im Unterschied zu Startups bereits einen Track Record, auf den auch bei der Bewertung des Unternehmens aufgesetzt werden kann. Das Investment in reifere Unternehmen ist im Vergleich zu Investments in Startups weniger risikobehaftet und betreuungsintensiv.

Auch haben Venture Capital und Private Equity verschiedene Stoßrichtungen, da VC die unternehmerische Entwicklung einer Idee erst ermöglichen soll, wohingegen Private Equity Investments eher Wertsteigerung des bereits entwickelten Unternehmens durch Strukturoptimierung als Ziel haben.

Die Stolpersteine am Anfang

Der Umstand, dass in der Frühphase eines Unternehmens investiert wird, bringt für den Investor den einen oder anderen Stolperstein mit sich.

  • Startups weisen meist keine oder nur sehr beschränkt entwickelte Strukturen auf und die Gründer können noch keine nennenswerte unternehmerische Erfahrung vorweisen.
  • Erfahrungsgemäß sind nach dem Investment ausbrechende Streitigkeiten zwischen den Gründern und, vor allem bei Startups im Tech-Bereich, fehlende IP-Rechte der Gesellschaft am Produkt die größten Fallen für den Investor.

Daher sollten sich VC-Investoren vor dem Investment Zeit nehmen, das Startup aus rechtlicher Sicht zu durchleuchten. So können böse Überraschungen vermieden werden.

Ja bitte! Aber wie?

Hat sich ein Investor für das Investment in ein Startup entschieden, wird dieses rechtlich meist als Kapitalerhöhung strukturiert.

  • Handelt es sich bei dem Startup um eine österreichische GmbH, was den Regelfall darstellt, ist zu beachten, dass diese nur von den Gesellschaftern der GmbH und nicht, wie im angloamerikanischen Raum, von der Geschäftsführung beschlossen und durchgeführt werden kann.
  • Auch kennt das österreichische Gesellschaftsrecht keine Anteilsklassen („Alphabet Shares“ in den USA oder England), wo der jeweiligen Anteilsklasse bestimmte Rechte gewährt werden. Diese werden im Beteiligungsvertrag auf vertraglicher Basis nachgebildet.

Die Autoren

  • Dr. Bernhard Rieder ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter bei Dorda Rechtsanwälte in Wien und schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht einschließlich Umgründungen, Transaktionen und streitiges Gesellschaftsrecht tätig.
  • Mag. Lukas Schmidt ist Rechtsanwalt bei Dorda mit Schwerpunkt Corporate/M&A, Private Equity, Venture/Growth Capital, Start-ups sowie Gesellschafts- und Unternehmensrecht; stv. Leiter der Digital Industries Group von Dorda sowie Mitglied der Jury des Legal Tech Hub Vienna.

Das Buch

Das Interesse, in Startups zu investieren, wird immer größer – doch viele wissen nicht wie. Das jüngst erschienene Praxishandbuch „Startup Investing“ soll laut Linde Verlag einen kompakten Ein- und Überblick bieten und erklären, welche kaufmännischen, technischen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten berücksichtigt werden sollten.

Die Herausgeber sind Stefan Artner (Geschäftsführender Gesellschafter bei Dorda Rechtsanwälte) und Karin Kreutzer, Gründerin und Geschäftsführerin der AUBMES Invest GmbH. Zahlreiche Fachautoren haben Beiträge geleistet.

 

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